Veröffentlichung AllMBl. 2012/10 S. 596 vom 09.08.2012

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Az.: E3/c-7020.2-1/103
7815-L
7815-L
Änderung der Leader-Förderrichtlinie
zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie außerhalb der Hauptmaßnahmen
im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung Leader
gem. Art. 61–65 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates
und Art. 37–39 der VO (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission
für den Zeitraum 2007–2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 9. August 2012  Az.: E3/c-7020.2-1/103
I.
Die Leader-Förderrichtlinie zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie außerhalb der Hauptmaßnahmen im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung Leader gem. Art. 61–65 der VO (EG) Nr. 1698/2005 des Rates und Art. 37–39 der VO (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission für den Zeitraum 2007–2013 vom 7. Dezember 2009 (AllMBl S. 499) wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
Nach dem zweiten Tiret wird folgendes Tiret eingefügt:
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 679/2011 der Kommission vom 14. Juli 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl L 185 vom 15. Juli 2011, S. 57)“
2.
Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
Im vierten Tiret werden in Satz 1 die Worte „aufgrund von Arbeitsverträgen oder freien Dienstverträgen“ gestrichen.
3.
Nr. 3.4.3 wird wie folgt geändert:
Im zweiten Tiret werden nach dem Wort „Projektmanagement“ die Worte „sowie Geldpreise“ angefügt.
4.
Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „SEG“ durch die Worte „Fachzentrum „Diversifizierung und Strukturentwicklung““ ersetzt.
5.
Anhang A 2 wird wie folgt geändert:
In Abs. 1 Satz 6 werden nach dem Wort „Entscheidungsebene“ die Worte „und bei jeder Auswahlentscheidung“ eingefügt.
6.
Anhang A 4 wird wie folgt geändert:
In Nr. A 4.1 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte „das örtlich zuständige AELF mit SEG im Einvernehmen mit dem Leader-Manager“ durch die Worte „der zuständige Leader-Manager“ ersetzt.
7.
Das Abkürzungsverzeichnis wird wie folgt geändert:
Die Worte „SEG“ und „Strukturentwicklungsgruppe (= Sachgebiet an bestimmten Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)“ werden gestrichen.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2012 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor