Veröffentlichung AllMBl. 2012/10 S. 607 vom 27.08.2012

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Az.: I5/6684.01-1/18
7075-A
7075-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung der
betrieblichen Ausbildung von Absolventen der
Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von
Jugendlichen ohne Schulabschluss 2011 bis 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 27. August 2012  Az.: I5/6684.01-1/18
Die Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Absolventen der Praxisklassen bayerischer Hauptschulen und von Jugendlichen ohne Schulabschluss 2011 bis 2013 vom 1. September 2011 (AllMBl S. 527) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 5.3 werden folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
3Bei Berufsausbildungsverhältnissen, die ab dem 1. Juli 2012 beginnen, wird die Pauschale mit 561 Euro festgesetzt. 4Maßgebend ist der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungsbeginn.“
2.
Nr. 7 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 7.1 wird die Zahl „4.4“ durch die Zahl „4.5“ ersetzt.
b)
In Nr. 7.2 wird die Zahl „4.4“ durch die Zahl „4.5“ ersetzt.
Seitz
Ministerialdirektor