Veröffentlichung AllMBl. 2012/11 S. 670 vom 01.10.2012

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Az.: A1-7107-638
7803.2-L
7803.2-L
Änderung der Richtlinien für die Förderung
von Baumaßnahmen im Bereich
der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen,
Fachakademien
und überbetrieblichen Ausbildungsstätten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. Oktober 2012  Az.: A1-7107-638
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung von Baumaßnahmen im Bereich der agrar- und forstwirtschaftlichen Fachschulen, Fachakademien und überbetrieblichen Ausbildungsstätten (BauFöR) vom 31. Mai 2007 (AllMBl S. 585), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 13. März 2012 (AllMBl S. 257), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 2.4 erhält folgende Fassung:
„den Neubau oder den Erwerb einschließlich Umbau bzw. Instandsetzung eines Gebäudes, soweit dadurch ein an sich notwendiger Neubau entbehrlich wird, für staatliche Technikerschulen einzelner Fachrichtungen mit landesweiter und herausgehobener Bedeutung,“
2.
Die bisherige Nr. 2.4 wird Nr. 2.5.
3.
Der Wortlaut der bisherigen Nr. 2.5 wird der neuen Nr. 2.5 angefügt.
4.
Nr. 4.2 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen ist bei Maßnahmen nach Nr. 2.4 ein erhöhter Fördersatz von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, höchstens 3,0 Mio. € möglich.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2012 in Kraft.
 
Martin  N e u m e y e r
Ministerialdirektor