Veröffentlichung AllMBl. 2012/13 S. 850 vom 05.11.2012

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Az.: IID9-43433-001/08
913-I
913-I
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen
und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007,
TL Bitumen-StB 07
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 5. November 2012  Az.: IID9-43433-001/08
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 11/2012
 
Vorbemerkung zur Änderung
Zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit von Asphaltstraßen hat ein Arbeitskreis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie eine Arbeitsgruppe „Qualitätsoffensive Asphalt Bayern“ qualitätssteigernde Änderungen für die Regelwerke des Asphaltstraßenbaus erarbeitet. Bayernweite Bindemitteluntersuchungen haben gezeigt, dass Polymermodifizierte Bitumen gleicher Sorte gemäß TL Bitumen-StB 07 sehr unterschiedliche Eigenschaften unter anderem im Erweichungspunkt Ring und Kugel aufweisen. Zur eindeutigen Sortenfestlegung werden für einige Bindemittel obere Grenzwerte bzw. Deklarationsspannen für den Erweichungspunkt Ring und Kugel festgelegt. Als weitere Änderung werden zusätzliche Prüfverfahren zur Erfahrungssammlung eingeführt.
1.
Allgemeines
Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007 (TL Bitumen-StB 07) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft erarbeitet.
Die TL Bitumen-StB 07 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittel
der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Anforderungen an Straßenbaubitumen“
und
der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Rahmenwerk für die Spezifikation von gebrauchsfertigen Polymermodifizierten Bitumen“
dar.
In den TL Bitumen-StB 07 werden, soweit vorhanden, Klassen (KL) aus den Europäischen Normen für die Eigenschaften der Produkte festgelegt, die in Deutschland für den Anwendungszweck erforderlich sind.
2.
Anwendung
Die TL Bitumen-StB 07 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
2.1
Zu Abschnitt 2.3 der TL Bitumen-StB 07
Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten.
Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand aufweisen, der den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07 um mehr als 8 °C überschreitet, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen.
Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:

Sorte
Grenzwerte
   für den Erweichungspunkt   
Ring und Kugel [°C]
120/200-40 A
40 bis 48
45/80-50 A
50 bis 58
25/55-55 A
55 bis 63
10/40-65 A
65 bis 73
40/100-65 A
≥ 65
25/55-55 A RC
≥ 55
   10/40-65 A RC   
≥ 65
Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel liegen:

Bindemittel
Deklarationsspanne
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [K]
25/55-55 A RC
8
10/40-65 A RC
8
40/100-65 A
12
mit viskositätsverändernden Zusätzen
12
Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließen, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.
2.2
Zu Abschnitt 5 der TL Bitumen-StB 07
Es ist ein neuer Abschnitt 5.5 einzufügen:
5.5  Prüfungen im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit
Für die Straßenbaubitumen 30/45, 50/70, 70/100, 160/220 sowie für die Polymermodifizierten Bitumen 25/55-55, 10/40-65, 40/100-65, 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC sind die in der Tabelle 5 genannten Prüfungen einmal je Quartal durchzuführen und die Ergebnisse der Prüfungen für eine statistische Auswertung zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse sind über eine Internetmaske an die TU München zu übergeben. Die Internetadresse ist bei der TU München zu erfragen (Anschrift: TU München, Centrum Baustoffe und Materialprüfung, MPA Bau, Abteilung Baustoffe, AG 5 Bitumenhaltige Baustoffe und Gesteine, Baumstraße 7, 81245 München).
Tabelle 5: Quartalsweise Prüfung ausgewählter Bindemittelsorten
Merkmal oder Eigenschaft
Prüfmethode
Penetration bei 25 °C
DIN EN 1426
Erweichungspunkt Ring und Kugel
DIN EN 1427
Verformungsverhalten im dynamischen Scherrheometer (DSR)
Abschnitt 5.3
Verformungsverhalten im dynamischen Scherrheometer (MSCR)
Arbeitsanleitung MSCR
Verhalten bei tiefen Temperaturen – Biegebalkenrheometer (BBR)
Abschnitt 5.4
Beständigkeit gegen Verhärtung unter Einfluss von Wärme und Luft nach DIN EN 12607-1 bei 163 °C
Penetration bei 25 °C
Erweichungspunkt Ring und Kugel
 
 
DIN EN 1426
DIN EN 1427
Beständigkeit gegen Verhärtung unter Einfluss von Wärme und Luft nach DIN EN 12607-1 bei 163 °C plus einer beschleunigten Langzeit-Alterung nach DIN EN 14769
Penetration bei 25 °C
Erweichungspunkt Ring und Kugel
 
 
DIN EN 1426
DIN EN 1427
2.3
Zu Anhang B der TL Bitumen-StB 07
Im Anhang B ist in der Auflistung folgende Ergänzung aufzunehmen:
DIN
DIN EN 14769
Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Beschleunigte Alterung mit dem Druckalterungsbehälter (PAV)
FGSV
AL MSCR-Prüfung (DSR)
Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) – Durchführung der MSCR-Prüfung (Multiple Stress Creep and Recovery Test) (FGSV 723)
3.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 10. November 2008 (AllMBl S. 722) wird aufgehoben.
4.
Bezugsmöglichkeiten
Die TL Bitumen-StB 07 können unter der FGSV-Nr. 794 bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
 
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor

Anlage