Veröffentlichung AllMBl. 2012/02 S. 147 vom 08.02.2012

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Az.: Z1-A0441.0-2011/3
2034.4-UG
2034.4-UG
Änderung der Bekanntmachung über
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts
im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 8. Februar 2012  Az.: Z1-A0441.0-2011/3
Nr. 3 der Bekanntmachung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tarifrechts im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (ZustBek-UG) vom 16. Februar 2010 (AllMBl S. 68) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 3.1 erhält die Einleitung folgende Fassung:
„3.1
Für Maßnahmen nach Nrn. 2.1 bis 2.9 ist bei (Tarif-)Beschäftigten (mit Ausnahme der Beschäftigten des Landesamts für Umwelt sowie des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) ab der Entgeltgruppe 13 die Zustimmung des StMUG einzuholen. Für (Tarif-)Beschäftigte der Regierungen und der Landratsämter aus dem Geschäftsbereich des StMUG, der Landgerichtsärzte und der Wasserwirtschaftsämter erteilt das StMUG die Zustimmung allgemein für folgende Maßnahmen:“
2.
Nr. 3.2 erhält folgende Fassung:
„3.2
Abweichend von Nrn. 2.1 und 2.5 werden Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte bei den Landratsämtern, Ärztinnen sowie Ärzte bei den gerichtsärztlichen Diensten durch das StMUG eingestellt, das auch über die Berücksichtigung förderlicher Tätigkeiten nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L und die Gewährung von Zulagen nach § 16 Abs. 5 TV-L entscheidet. Das StMUG kann seine Befugnisse im Einzelfall auf die jeweils zuständige Regierung übertragen. Für die Einstellung von Tierärztinnen und Tierärzten beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist die Zustimmung des StMUG einzuholen.“
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2012 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirigent