Veröffentlichung AllMBl. 2012/04 S. 323 vom 27.04.2012

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Hinweis der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns
Einheitsaktenplan für die bayerischen Gemeinden und Landratsämter
mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen
(EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis; EAPlAufbew),
Stand 1. April 2011
Der früher vom Bayerischen Staatsministerium des Innern als Bekanntmachung veröffentlichte Einheitsaktenplan wird seit 2003 vom Bayerischen Gemeindetag, Bayerischen Städtetag, Bayerischen Landkreistag und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns herausgegeben. Im Jahr 2007 erfolgte die erste Fortschreibung. Nunmehr wurde der Einheitsaktenplan um ein Aufbewahrungsfristenverzeichnis ergänzt. Die Staatlichen Archive Bayerns und die bayerischen kommunalen Spitzenverbände empfehlen die Verwendung des Einheitsaktenplans sowie des EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnisses.
Der aktuelle Einheitsaktenplan mit Aufbewahrungsfristenverzeichnis kann über die Homepage der Staatlichen Archive Bayerns (www.gda.bayern.de) als PDF-Datei heruntergeladen werden oder als Word-Datei bzw. in gedruckter Form bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns (Postfach 221152, 80501 München; poststelle@gda.bayern.de) angefordert werden. Die bestehenden Loseblattausgaben nehmen das EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis in ihre Fortführung auf.
Im Internetangebot der Staatlichen Archive Bayerns wird zudem auf künftige Ergänzungen des Einheitsaktenplans und des Aufbewahrungsfristenverzeichnisses hingewiesen.
Für weitere Informationen steht die Generaldirektion gerne zur Verfügung.