Veröffentlichung AllMBl. 2012/07 S. 454 vom 05.06.2012

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Az.: LBg-A0130-2012/8-7
1132-UG
1132-UG
Änderung der Bekanntmachung über die
Auszeichnung „Grüner Engel“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 5. Juni 2012  Az.: LBg-A0130-2012/8-7
Nr. 1 der Bekanntmachung über die Auszeichnung „Grüner Engel“ vom 4. Februar 2011 (AllMBl S. 31) erhält folgende Fassung:
„1.
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit zeichnet Personen für ihre vorbildlichen Leistungen im Umweltbereich mit dem „Grünen Engel“ aus. Die Auszeichnung wird für langjähriges, nachhaltiges, ehrenamtliches Engagement im Umweltbereich (z. B. für Biotop- und Artenschutzmaßnahmen, in der Umweltbildung, in der Medienarbeit u. Ä.) verliehen.“
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirigent
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor