Veröffentlichung AllMBl. 2012/07 S. 454 vom 29.05.2012

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Az.: IID8-43420-012/91
913-I
913-I
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING),
Fortschreibung Dezember 2011
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 29. Mai 2012  Az.: IID8-43420-012/91
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
BBayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen Sammlung Brücken- und Ingenieurbau und werden regelmäßig von einer Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2010 vom 23. Juli 2010 wurden die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2009, wurden mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) eingeführt.
Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben. Mit den neuen Richtzeichnungen LS 11 bis LS 26 werden die Richtzeichnungen für Lärmschirme außerhalb von Kunstbauten, die bisher in der „RiZak-88“, Ausgabe 1988 geregelt waren, in die Sammlung aufgenommen. Die „RiZak-88“ verliert damit ihre Gültigkeit.
2.
Anwendung
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, einschließlich Inhaltsverzeichnis, Änderungshinweisen und dem neuen Hinweisblatt, wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 03/2012 vom 16. März 2012 (Az.: StB 17/7192.70/23-1632038) bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 03/2012 sind zu beachten.
3.
Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrunde liegende Stand der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung vom 18. März 2011 (AllMBl S. 147) und das Schreiben der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 18. Februar 1998 (Az.: IID9-43813-004/92) werden aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 03/2012 ist im Verkehrsblatt, Heft 7/2012, vom 15. April 2012 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 03/2012 und die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, werden im Internet bereit gestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.
Die RiZ-ING, Stand Dezember 2011, können einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden:
www.bast.de > Publikationen > Regelwerke zum Download > Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor