Veröffentlichung AllMBl. 2012/07 S. 467 vom 10.05.2012

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Az.: Z2b-A0610-2011/6-9
806-UG
806-UG
Entschädigungen für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen
zur AOK-Betriebswirtin bzw. zum AOK-Betriebswirt der AOK Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 10. Mai 2012  Az.: Z2b-A0610-2011/6-9
Soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gezahlt wird, werden
den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben und der Prüfungsausschüsse sowie
den vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben oder von der Geschäftsstelle für das Prüfungswesen Beauftragten (z. B. Mitglieder von Unter- oder Arbeitsausschüssen und beteiligte Fachdozentinnen bzw. Fachdozenten)
gewährt:
1.
Für bare Auslagen:
Eine Reisekostenentschädigung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz, soweit diese nach den nachfolgenden Regelungen nicht ausgeschlossen ist.
2.
Für den Zeitaufwand vorbehaltlich von Nr. 3:
2.1
für die Vorbereitung einer Sitzung eine Vergütung von 30,00 €, wenn die Einberufung der Sitzung des jeweiligen Ausschusses vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben beschlossen wurde,
2.2
für das Erstellen einer schriftlichen Prüfungsaufgabe mit Lösungsvorschlag und Bewertungshinweisen je volle 15 Minuten Bearbeitungsdauer eine Vergütung von 19,00 €,
2.3
für das Erstellen einer mündlichen Prüfungsaufgabe einschließlich Prüfungskriterien (z. B. Fallgestaltung oder Präsentation) eine Vergütung von 50,00 €,
2.4
für eine vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben beschlossene Überarbeitung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe eine dem Umfang der Überarbeitung entsprechende, vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben festzusetzende Vergütung bis zu zwei Dritteln der jeweils vollen Vergütung,
2.5
für eine vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben bzw. von einem Unter- oder Arbeitsausschuss des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben beschlossene Überarbeitung einer mündlichen Prüfungsaufgabe einschließlich Prüfungskriterien (z. B. Fallgestaltung oder Präsentation) eine Vergütung von 15,00 €,
2.6
für eine vom Prüfungsausschuss für gemeinsame Aufgaben oder der Geschäftsstelle für das Prüfungswesen in Auftrag gegebene Begutachtung einer schriftlichen Prüfungsaufgabe eine Vergütung entsprechend Nr. 2.4,
2.7
für die Bewertung einer schriftlichen Arbeit je volle 15 Minuten Bearbeitungsdauer eine Vergütung von 1,00 €, wobei damit auch der Aufwand für eine eventuelle Beratung der Prüfer und Prüferinnen nach erfolgter Einzelbewertung abgegolten ist. Eine Reisekostenentschädigung wird nicht gewährt.
2.8
für die Abnahme der mündlichen Prüfung je Prüfling eine Vergütung von 14,00 €,
2.9
für eine Nachkorrektur im Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren eine Vergütung in Höhe der jeweiligen Korrekturvergütung für eine schriftliche Prüfungsarbeit.
3.
Die unter Nrn. 2.2 bis 2.6 genannten Vergütungen werden je Aufgabe nur einmal gewährt; sie werden im Übrigen nicht gewährt, soweit die Tätigkeit im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben, eines Prüfungsausschusses oder eines Unter- oder Arbeitsausschusses erfolgt.
Die Zahlung der Entschädigungen wird von der Geschäftsstelle für das Prüfungswesen bei der AOK Bayern angeordnet.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Abweichend davon werden Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Fortbildungsprüfung 2011/2012 noch nach den bis 31. Dezember 2011 geltenden Entschädigungsregelungen abgegolten.
Michael  Höhenberger
Ministerialdirektor