Veröffentlichung AllMBl. 2012/08 S. 501 vom 10.07.2012

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Az.: 58d-U4446.2-2010/323
7538-UG
7538-UG
Änderung der Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Gesundheit
vom 10. Juli 2012  Az.: 58d-U4446.2-2010/323
 
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen (RZKKA 2010) vom 22. Dezember 2010 (AllMBl 2011 S. 5) wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 3.3 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)
Die Worte „oder einen gemeinschaftlichen privaten Anschlusskanal“ werden gestrichen.
b)
Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Bei gemeinschaftlichen privaten Anschlusskanälen mit einer maximalen Anschlussgröße von bis zu 50 EW muss jeder beteiligte einzelne Anschlussnehmer einen eigenen Förderantrag mit den Sockelbeträgen nach Nrn. 5.1, 5.2 und ggf. nach Nr. 5.3 stellen.“
2.
Nr. 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Pauschalen nach Nrn. 5.1 und 5.2 werden für jeden einzelnen Antragsteller einmal gewährt“.
3.
In Nr. 7.4.1 Satz 2 wird das Wort „einmal“ durch die Worte „maximal zweimal“ ersetzt.
4.
In Nr. 7.4.2 wird das Wort „einmal“ durch die Worte „maximal zweimal“ ersetzt.
 
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
 
Dr. Christian  B  a  r  t  h
Ministerialdirigent