Veröffentlichung AllMBl. 2012/09 S. 573 vom 13.07.2012

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Az.: IID8-43420-004/03
913-I
913-I
DIN-Fachbericht 100 „Beton“,
dritte Auflage, Ausgabe März 2010
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 13. Juli 2012  Az.: IID8-43420-004/03
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
1.
Allgemeines
a)
Für Beton bei Brücken- und Ingenieurbauwerken gilt der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, der inzwischen überarbeitet wurde und als dritte Auflage, Ausgabe März 2010, vom Beuth-Verlag herausgegeben wird. Diese Ausgabe ersetzt die Ausgabe 2005, die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 3. Juli 2008 (AllMBl S. 401) eingeführt worden ist.
b)
Der DIN-Fachbericht 100, Ausgabe März 2010, wurde im NABau-Arbeitsausschuss Betontechnik des DIN erarbeitet, um die Anwendung der Normen durch einen einheitlichen, durchgehenden Text zu erleichtern. Er enthält eine Zusammenstellung der DIN EN 206-1 Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität sowie der zugehörigen deutschen Anwendungsregel DIN 1045-2 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu DIN EN 206-1.
2.
Anwendung
Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, dritte Auflage, Ausgabe März 2010, wurde vom BMVBS mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2011, Az.: StB 17/7192.70/11-1402883 vom 7. Juni 2011 bekannt gegeben. Das ARS Nr. 07/2011 ist im Verkehrsblatt Heft 12/2011 vom 30. Juni 2011 veröffentlicht.
Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, dritte Auflage, Ausgabe März 2010, und das ARS Nr. 07/2011 vom 7. Juni 2011 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge von Bundesfernstraßen und Staatsstraßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen gemäß ARS Nr. 07/2011 sind zu beachten.
Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, im Interesse einer einheitlichen Handhabung den DIN-Fachbericht 100 „Beton“, dritte Auflage, Ausgabe März 2010, auch für die Ingenieurbauwerke in ihrem Zuständigkeitsbereich einzuführen.
3.
Hinweise
Der DIN-Fachbericht 100 stellt eine technische Arbeitsgrundlage dar. Es ist jedoch zu beachten, dass als Rechtsgrundlage immer DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 einschließlich der jeweiligen Änderungen heranzuziehen sind.
Der DIN-Fachbericht 100 ist nur mit Produktnormen oder gleichwertigen Festlegungen für die Betonausgangsstoffe (Zement, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Zugabewasser) und mit zugehörigen Normen für Prüfverfahren für Beton anwendbar. Die Anhänge A, B, C, F, H, K und U sind normativ. Die Anhänge D, E, G, J und L sind informativ.
4.
Außerkrafttreten
Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, zweite Auflage 2005, und das ARS Nr. 16/2006 vom 7. Juli 2006 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung vom 3. Juli 2008 (AllMBl S. 401) wird hiermit aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Der DIN-Fachbericht 100 „Beton“, dritte Auflage, Ausgabe März 2010, ist beim Beuth-Verlag, Berlin, zu beziehen.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor