Veröffentlichung AllMBl. 2012/09 S. 573 vom 19.07.2012

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Az.: IIZ5-40011-24/10
73-I
73-I
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
Ausgabe 2012
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 19. Juli 2012  Az.: IIZ5-40011-24/10
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
1.
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen novelliert. Alle Teile der VOB werden als Gesamtausgabe unter der Bezeichnung VOB 2012 herausgegeben.
2.
Die VOB 2012 besteht aus:
VOB Teil A Abschnitt 1 und VOB Teil B jeweils in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BAnz Nr. 155a vom 15. Oktober 2009, ber. 2010 S. 940), geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz AT 13. Juli 2012 B3),
VOB Teil A Abschnitt 2 und 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 2011 (BAnz Nr. 182a vom 2. Dezember 2011, ber. BAnz AT 7. Mai 2012 B1),
VOB Teil C.
Die Gesamtausgabe der Neufassung der VOB Teile A, B und C, VOB 2012 wird im Auftrag des DVA vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) voraussichtlich im Oktober 2012 herausgegeben.
Die Teile A und B werden im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de unter Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften eingestellt.
3.
Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 und des Abschnitts 3 der VOB Teil A, Ausgabe 2012 wird durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Juli 2012 (BGBl l S. 1508) sowie die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) vom 12. Juli 2012 (BGBl I S. 1509) für Bauaufträge ab Erreichen der Schwellenwerte gemäß § 100 GWB verbindlich vorgeschrieben. Die Vergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit traten am 19. Juli 2012 in Kraft.
Die Verpflichtung zur Anwendung des Abschnitts 1 der VOB Teil A und der Teile B und C der VOB ergibt sich für staatliche Vergabestellen aus der Bundeshaushaltsordnung und der Bayerischen Haushaltsordnung.
4.
Die Neufassung der VOB Ausgabe 2012, Teile A (Abschnitt 1), B und C wird mit Wirkung vom 20. August 2012 eingeführt. Sie ersetzt die VOB Ausgabe 2009 (Bekanntmachung vom 18. Juni 2010, AllMBl S. 191).
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor