Veröffentlichung AllMBl. 2012/09 S. 582 vom 18.07.2012

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2012
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 18. Juli 2012
 
Aufgrund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2012 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
und
im Vermögenshaushalt
ab.
in den Einnahmen und Ausgaben mit
 
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.123.600 €
 
197.400 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1)
Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt.
(2)
Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
564.200 €.
 
Bezirk Niederbayern
Bezirk Oberpfalz
Landkreis Regensburg
Stadt Regensburg
Gemeinde Alteglofsheim
225.680 €
225.680 €
67.704 €
22.568 €
22.568 €
 
 
 
 
564.200 €
 
 
 
1.128.400 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft.
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender