Veröffentlichung AllMBl. 2013/01 S. 46 vom 30.01.2013

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Stellenausschreibung
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
1.
Drei Stellen für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richter/als Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben.
2.
Zwei oder mehr Stellen für Richter/Richterinnen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass davon voraussichtlich eine volle Stelle bei den Senaten in Ansbach zu besetzen ist.
3.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)
4.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg (Besoldungsgruppe R 2)
5.
Eine Stelle eines Vorsitzenden Richters/einer Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgericht Ansbach (Besoldungsgruppe R 2)
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 8. Februar 2013 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern einzureichen. Eine Stelle unter Nr. 2 ist unter den Voraussetzungen des Bayerischen Richtergesetzes grundsätzlich auch für Bewerber/Bewerberinnen mit langfristig ermäßigtem Dienst geeignet. Bewerber/Bewerberinnen, die sich um eine entsprechende Richterstelle bisher vergeblich beworben haben und deren Interesse weiter besteht, werden gebeten, erneut eine Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinn von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.