Veröffentlichung AllMBl. 2013/10 S. 344 vom 19.08.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 5eb0d80ad68cf5708160bf9a746d56581a0675922c299e13555027259c594e63

 

Az.: IB1-1367.12-1
2021-I
2021-I
Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 19. August 2013  Az.: IB1-1367.12-1
I.
Die Bekanntmachung zum Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung – GLKrWBek) vom 15. November 2012 (AllMBl S. 681) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 73.1.1 vorletzter Absatz Satz 1 wird das Wort „Gemeindebürger“ durch das Wort „Personen“ ersetzt.
2.
Anlage 18 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 2.8 wird aufgehoben.
b)
Die bisherige Nr. 2.9 wird Nr. 2.8 und wie folgt geändert:
Nach den Worten „Wahlvorstand Nr.“ wird das Fußnotenzeichen „2)“ eingefügt.
c)
Die Fußnote 2 erhält folgende Fassung:
2)  Angabe einer Wahlvorstands-Nr. erforderlich, sofern der Wahlvorstand mit einer Nummer versehen wurde.“
d)
Die bisherigen Fußnoten 2 bis 6 werden Fußnoten 3 bis 7.
3.
Anlage 20 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 2.8 wird aufgehoben.
b)
Die bisherige Nr. 2.9 wird Nr. 2.8 und wie folgt geändert:
Nach den Worten „Wahlvorstand Nr.“ wird das Fußnotenzeichen „2)“ eingefügt.
c)
Die Fußnote 2 erhält folgende Fassung:
2)  Angabe einer Wahlvorstands-Nr. erforderlich, sofern der Wahlvorstand mit einer Nummer versehen wurde.“
d)
Die bisherigen Fußnoten 2 bis 7 werden Fußnoten 3 bis 8.
4.
Anlage 21 wird wie folgt geändert:
In Abschnitt II Nr. 4.1 Satz 1 werden nach den Worten „soweit Listenverbindungen bestehen,“ die Worte „für die verbundenen Wahlvorschläge“ eingefügt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2013 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor