Veröffentlichung AllMBl. 2013/10 S. 357 vom 08.08.2013

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Az.: ID1-2237-39
Feuerwehr-Aktionswoche 2013
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
vom 8. August 2013  Az.: ID1-2237-39
An die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 21. bis 29. September 2013 statt. Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Ehrensache! Mach mit.“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2013 auf Folgendes hingewiesen:
1.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 20. September 2013 in Unterschleißheim stattfinden.
2.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial herausgeben. Unter der Internetadresse www.ich-will-zur-feuerwehr.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
3.
Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
4.
Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2013 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
5.
Die Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit der Polizei in Kontakt treten.
6.
Die im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen werden gebeten, die Darstellung des Zusammenwirkens von Rettungs-/Sanitätsdienst und Feuerwehr zu unterstützen.
Günter Schuster
Ministerialdirektor