Veröffentlichung AllMBl. 2013/15 S. 557 vom 22.11.2013

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Az.: IIC1-4700-005/13
2330-I
2330-I
Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 22. November 2013  Az.: IIC1-4700-005/13
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 11. Januar 2012 (AllMBl S. 20), geändert durch Bekanntmachung vom 11. September 2012 (AllMBl S. 592), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 4 wird folgende Nr. 4.4 angefügt:
„Von der Regelung in Nr. 4.1 Satz 1 können für Verfahren für Eigenwohnraum nach dem Vierten Teil Ausnahmen unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe und der Antragstellung kein längerer Zeitraum als sechs Monate vergangen ist.“
2.
Nr. 25.3 erhält folgende Fassung:
„Ergibt die Prüfung des Verwendungsnachweises bzw. der Schlussabrechnung Abweichungen gegenüber der Bewilligung, entscheidet die Bewilligungsstelle über eine Anpassung sowohl des objektabhängigen als auch des belegungsabhängigen Darlehens.“
3.
In Nr. 31.1 wird die Zahl „1.500“ durch die Zahl „2.500“ ersetzt.
4.
Nr. 34.5 werden die folgenden Sätze 3 und 4 angefügt:
3Der weiteren Familienplanung ist mit einer entsprechenden zusätzlichen Wohnfläche Rechnung zu tragen. 4Insoweit ist für einen Zwei-Personen-Haushalt die Wohnfläche auch dann angemessen, wenn Individualräume für bis zu fünf Personen geplant sind.“
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2013 in Kraft.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor