Veröffentlichung AllMBl. 2013/02 S. 51 vom 21.01.2013

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Az.: IID9-43414-001/07
913-I
913-I
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien
für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009, ZTV E-StB 09
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern
vom 21. Januar 2013  Az.: IID9-43414-001/07
 
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
 
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
 
Vorbemerkung zur Änderung
Mit Ablauf der Übergangsfrist ist ab dem 1. Juli 2012 die bis dahin noch gültige DIN EN 459-1:2002-02 „Definitionen, Anforderungen und Konformitätskriterien“ endgültig durch die neue DIN EN 459-1:2010-12 „Definitionen, Anforderungen und Konformitätskriterien“ abgelöst.
In der DIN EN 459-1:2002-02 waren keine Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit und Korngrößenverteilungen von Kalken für Bodenbehandlungen enthalten. In der Neuausgabe der DIN EN 459-1:2010-12 sind jetzt Anforderungen an Reaktivität und Korngrößenverteilung von Weißkalken und Dolomitkalken enthalten. Die Arbeitsgruppe Erd- und Grundbau der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat daher eine Zuordnung zu den in der ZTV E-StB 09 enthaltenen Anforderungen an die Reaktionsfähigkeit und die Mahlfeinheit vorgenommen, die vom BMVBS mit ARS 19/2012 vom 24. Oktober 2012 bekannt gegeben wurden.
 
1.
Allgemeines
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 1994, Fassung 1997 (ZTVE-StB 94), wurden von Vertretern der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“, Ausgabe 2009 (ZTV E-StB 09), vor.
Gemäß Abschnitt 14.2 ZTV E-StB 09 können Eigenüberwachungsprüfungen und Kontrollprüfungen nur miteinander verglichen werden, wenn bei beiden die gleiche Methode angewendet wird. In die Vorbemerkungen zum Leistungsbereich LB904 der LB StB-By 07 wurde daher aufgenommen, dass als Prüfmethode für die Verdichtungskennwerte im Erdbau die Methode M3 festgelegt wird, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
 
2.
Anwendung
Die ZTV E-StB 09 samt bekanntmachenden ARS Nrn. 9/2009 und 19/2012 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen, einschließlich der folgenden Festlegungen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV E-StB 09 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
Zu Abschnitt 12.3.2 der ZTV E-StB 09
Die in der Tabelle 4 der ZTV E-StB 09 festgelegten Anforderungen an die Mindestreaktionsfähigkeit der Kalktypen werden von folgenden Baukalkarten der DIN EN 459-1:2010-12 erfüllt:
Kalktypen nach ZTV E-StB 09
Kategorie nach DIN EN 459-1
Kalktyp
Reaktionsfähigkeit
Baukalkart
Kategorie
CL 90-Q
t60°C ≤ 25 min
CL 90-Q
R4, R5
CL 80-Q
t50°C ≤ 25 min
CL 80-Q
R3, R4
DL 85-Q
t40°C ≤ 25 min
DL 85-30-Q
R2
DL 80-Q
t35°C ≤ 25 min
DL 80-5-Q
R1
 
Die in der Tabelle 5 festgelegten Anforderungen an die Mahlfeinheit der Kalke muss nach ZTV E-StB 09 der Klasse 1 (fein) oder der Klasse 2 (körnig) entsprechen. Den Klassen der ZTV E-StB 09 entsprechen folgende Kategorien der Korngrößenverteilung der DIN EN 459-1:2010-12:
Klasse nach ZTV E-StB 09
Kategorie nach DIN EN 459-1
1
P1
2
P4
 
3.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 26. Oktober 2009 (AllMBl S. 489) wird aufgehoben.
 
4.
Bezugsmöglichkeiten
Die ZTV E-StB 09 können unter der FGSV-Nr. 599 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
 
Josef  P o x l e i t n e r
Ministerialdirektor