Veröffentlichung AllMBl. 2013/05 S. 183 vom 01.03.2013

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 36ca38368574736c22a66d4ba6d6c9e00bdb34a1f4b99d3d9d917eef7b246fc4

 

Az.: L3-7375.1-1/36
7815-L
7815-L
Richtlinien zum 25. Wettbewerb 2013–2016
„Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 1. März 2013  Az.: L3-7375.1-1/36
 
In dem Zeitraum 2013–2016 wird der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ zum 25. Mal veranstaltet. Bayern hat aufgrund der Verwurzelung des Wettbewerbs mit der ursprünglichen Landesverschönerung erneut von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bei der Durchführung auf Landesebene dem neuen Namen „Unser Dorf hat Zukunft“ den langjährigen, etablierten Titel „Unser Dorf soll schöner werden“ hinzuzufügen. Es ergehen nachstehende Richtlinien zur Teilnahme am Wettbewerb und dessen Durchführung:
1.
Ziele des Wettbewerbs und Nutzen für die Dörfer
Der bayerische Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ ist ein Wettbewerb der Menschen. Dabei werden besonders das Engagement der Bürger und herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herausgestellt. Positive Beispiele sollen zur Nachahmung anregen.
1.1
Ziele
Ziel ist es, die Menschen dazu zu bewegen, ihre Chancen zu erkennen und die Zukunft ihrer Dörfer aktiv in die eigenen Hände zu nehmen. Dazu sollen ehrenamtliches Engagement und erbrachte Eigenleistungen für den unmittelbaren Lebensraum, unter Berücksichtigung der Ausgangslage, gefördert werden. Der Wettbewerb geht dabei von der Unverwechselbarkeit eines jeden Dorfes aus.
Entscheidend sind dabei sowohl das Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft, als auch die örtliche Wirtschaftskraft. Die sozialen und kulturellen Aktivitäten der verschiedenen Bevölkerungsgruppen werden ebenso berücksichtigt wie der örtliche Beitrag zur Sicherung der ökologischen Ressourcen. Besondere Leistungen werden öffentlich mit Auszeichnungen geehrt.
Freiwilligkeit & Eigeninitiative
Der Dorfwettbewerb schafft Anreize für die Bürger, den gemeinsamen Lebensraum in eigener Verantwortung aktiv zu gestalten. Er motiviert die Menschen, selbst Hand anzulegen und bietet Ihnen hierfür Hilfe zur Selbsthilfe.
„Wir-Gefühl“ & positive Beispiele
Der Dorfwettbewerb würdigt gemeinschaftliches Handeln und stellt das Erreichte als nachahmenswert heraus.
Eigene Stärken & Perspektiven
Der Dorfwettbewerb schärft das Bewusstsein für die Werte im eigenen Dorf und eröffnet Chancen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Lebensqualität.
1.2
Nutzen für die teilnehmenden Dörfer
Die Teilnahme am Wettbewerb bietet nicht nur Chancen, sondern hat auch bleibenden Nutzen, wie zum Beispiel:
Gemeinsam Aktionen angehen, für zukunftsfähige Projekte Akzeptanz schaffen und sie in die Tat umsetzen (z. B. im Rahmen der Agenda 21, Biodiversitätsrichtlinie, Grünflächengestaltung etc.)
Die Unverwechselbarkeit des eigenen Dorfes erkennen, erhalten und entwickeln (z. B. im Rahmen einer Stärken-Schwächen-Analyse)
Soziales Engagement und Verantwortung für alle Generationen übernehmen (z. B. Neubürger in die Dorfgemeinschaft einbinden)
Beratung erhalten und in die Dorfentwicklung einbeziehen (z. B. Hilfe bei Verbesserungsmaßnahmen für Haus, Hof und Garten)
Wertschätzung durch Experten unterschiedlichster Fachrichtungen erfahren (z. B. im Rahmen der Ortsbegehung und im schriftlichen Abschlussbericht)
Attraktivität und Bekanntheitsgrad des eigenen Dorfes steigern (z. B. für touristische Angebote)
Gemeinsam Erreichtes mit Anerkennung und Stolz pflegen (z. B. neue Netzwerke knüpfen und miteinander Feste feiern)
2.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Goldplakette im Bundesentscheid erhalten haben, ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich.
3.
Einteilung der Teilnehmer in Gruppen
Um die unterschiedliche Größe der Gemeinden und Gemeindeteile zu berücksichtigen, werden die Teilnehmer auf Kreis- und Bezirksebene in zwei Gruppen eingeteilt:
Gruppe A
bis 600 Einwohner
Gruppe B
601 bis 3.000 Einwohner
4.
Durchführung
4.1
Zeitlicher Ablauf
Die Durchführung des 25. Wettbewerbs erfolgt in vier Stufen:
Kreisentscheid im Jahr 2013:
Anmeldung bis 1. Juni 2013
Bezirksentscheid im Jahr 2014:
Weitermeldung bis 15. November 2013
Landesentscheid im Jahr 2015:
Weitermeldung bis 15. November 2014
Bundesentscheid im Jahr 2016:
Weitermeldung nach Vorgabe des Bundes
4.2
Vorbereitung
Den am Wettbewerb beteiligten Gemeinden und Gemeindeteilen wird die Bildung eines Arbeitskreises empfohlen, der die notwendigen Vorbereitungen trifft. Diesem Ausschuss sollten neben Personen, die am Wettbewerb besonders interessiert sind, auch Sachkundige aus den Bereichen, die beurteilt und bewertet werden, angehören.
Es wird weiterhin angeregt, zur Beratung frühzeitig die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege, den Kreisbaumeister, die Fachkraft für Naturschutz und Landschaftspflege und einen Vertreter für die Belange von Denkmalschutz und -pflege hinzuzuziehen.
Vor Aufnahme der Arbeiten sollen ein auf die Bewertungsmerkmale (vgl. Nr. 5) abgestimmtes Konzept aller Maßnahmen unter Beratung durch den Landkreis erstellt sowie der Ist-Zustand aufgenommen und durch Fotos (schwarz-weiß oder farbig, möglichst Postkartenformat) dokumentiert werden.
Die Anmeldung der Teilnehmer zum Wettbewerb sollte bis spätestens 1. Juni 2013 der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegen.
Die Anmeldung zum Kreisentscheid erfolgt hierbei in der Regel bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Im Falle eines laufenden Verfahrens nach dem Flurbereinigungsrecht in Dorf oder/und Flur empfiehlt es sich, auch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung von der Teilnahme am Wettbewerb zu benachrichtigen.
Für Gemeinden und Gemeindeteile, welche ein Dorferneuerungs- oder Flurneuordnungsverfahren in Erwägung ziehen oder beantragt haben, empfiehlt sich die Teilnahme am Wettbewerb besonders. Durch die Teilnahme am Wettbewerb werden Vorleistungen erbracht, die ein späteres Verfahren in Dorf oder/und Flur erleichtern.
4.3
Kreisentscheid 2013
Auf Landkreisebene liegt die Federführung bei der Kreisverwaltungsbehörde. Die Kreisverwaltungsbehörde bildet im Benehmen mit dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kommission, die den Wettbewerb organisatorisch und fachlich unterstützt. Diese Kommission ist zugleich Bewertungskommission für den Kreisentscheid. Den Vorsitz führt die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege. Sie bewertet nicht mit. Als Juroren in dieser Kommission sollten Vertreter beiderlei Geschlechts aus den Bereichen
der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Kreisbäuerin),
der Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister),
der Jugend (z. B. Kreisjugendring),
des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege,
der Grünordnung und Landespflege,
des Bauwesens,
des fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
der Kreisheimatpflege
mitwirken.
Die Kreisverwaltungsbehörden benennen der zuständigen „Abteilung Gartenbau“ am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Gartenbauzentrum) die Bewerber für den Bezirksentscheid mittels einer Teilnehmerliste – getrennt nach den Gruppen A und B, unter Vorlage der jeweiligen Anmeldeunterlagen und der Besichtigungsberichte zum Kreisentscheid. Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen oder bei verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Bezirksentscheid.
Je nach Anzahl der Teilnehmer in den Landkreisen ist nach folgendem Schlüssel zu melden:
Zahl der Teilnehmer
im Landkreis
Höchstzahl der Teilnehmer
im Bezirksentscheid
Gruppe A
Gruppe A
2 bis 5
1
6 bis 15
1 oder 2*)
16 bis 30
2 oder 3*)
über 30
3 oder 4*)
Gruppe B
Gruppe B
2 bis 5
1
6 bis 10
2 oder 3*)
über 10
3 oder 4*)
*) Davon mindestens ein Teilnehmer mit keiner bzw. vergleichsweise geringer öffentlicher Förderung
oder ein Teilnehmer, der in früheren Jahren bereits auf Bezirksebene eine Auszeichnung erhalten
hat (entsprechender Hinweis ist im Besichtigungsbericht erforderlich).
Hat sich in der Gruppe A oder B nur ein Bewerber beteiligt, ist dieser der anderen Gruppe zuzuordnen, damit eine Teilnahme möglich ist. Soweit Stadtteile kreisfreier Städte teilnehmen, gelten die Regelungen für Landkreise entsprechend. Einzelheiten regelt das zuständige Gartenbauzentrum. Die Kreisverwaltungsbehörden melden den Gartenbauzentren die Teilnehmer am Regierungsbezirksentscheid bis spätestens 15. November 2013.
Auf Kreisebene besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte im Wettbewerbssinn festzulegen und diese gesondert zu würdigen. Damit soll den Dörfern der Zugang zum Wettbewerb erleichtert werden.
4.4
Bezirksentscheid 2014
Auf Bezirksebene ist die Bewertungskommission durch das Gartenbauzentrum zu berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter der Abteilung Gartenbau. Er bewertet nicht mit. Als Juroren werden vorgeschlagen Vertreter beiderlei Geschlechts
des Amtes für Ländliche Entwicklung,
der Gemeindeverwaltung (z. B. Bürgermeister),
der Jugend (z. B. Bezirksjugendring),
des Bezirksverbandes für Gartenbau und Landespflege,
der Landwirtschaft (z. B. Hauswirtschaft, Bezirksbäuerin),
der Kreisfachberatungen für Gartenkultur und Landespflege,
des Bauwesens,
der Grünordnung und Landespflege,
des fachlichen Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie
der Bezirksheimatpflege.
Die Gartenbauzentren melden dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Teilnehmer zum Landesentscheid bis spätestens 15. November 2014 nach dem folgenden Schlüssel:
Zahl der Teilnehmer
im Regierungsbezirk
Höchstzahl der Teilnehmer
im Landesentscheid
2 bis 10
1
11 bis 40
2
41 bis 70
3
71 bis 100
4
über 100
5
Es kann unberücksichtigt bleiben, ob es sich um Teilnehmer der Gruppen A oder B handelt. Die Anmeldung zum Wettbewerb einschließlich aller zur Anmeldung geforderten Unterlagen, die Besichtigungsberichte und eine Teilnehmerliste sind jeder Teilnehmermeldung für den Landesentscheid beizugeben. Bei Einsendung unvollständiger Unterlagen oder verspäteter Einreichung besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Landesentscheid.
4.5
Landesentscheid 2015
Auf Landesebene wird die Bewertungskommission durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berufen. Den Vorsitz übernimmt der Leiter des Referates „Weinbau und Gartenbau“ des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Er bewertet nicht mit. Die Landesbewertungskommission führt den Entscheid auf Landesebene durch. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten meldet die Landessieger termingerecht zum Bundesentscheid.
4.6
Bundesentscheid 2016
Die Bundesbewertungskommission wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen und ermittelt die Bundessieger. Voraussetzung für die Teilnahme am Bundesentscheid ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landesentscheid. Je nach Anzahl aller Teilnehmer in Bayern wird nach folgendem Schlüssel gemeldet:
Zahl der Teilnehmer
in Bayern
Höchstzahl der Teilnehmer
am Bundesentscheid
(Landessieger)
20 bis 100
1
101 bis 300
2
301 bis 500
3
501 bis 700
4
701 bis 900
5
901 bis 1.100
6
1.101 bis 1.300
7
Ab 1.301 Teilnehmerdörfer kann pro weiterer 200 Teilnehmer
jeweils ein Landessieger mehr zum Bundesentscheid gemeldet werden.
5.
Bewertungsrahmen
Als Bewertungsrahmen sind fünf Teilaspekte, unter denen der dörfliche Lebensraum betrachtet wird, festgelegt. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Bevölkerung für ihr Dorf gesetzt hat und was getan wurde, um diese Ziele zu erreichen. Besonderer Wert wird dabei auf die Ausgangslage und die in Eigenleistung erbrachten Maßnahmen der Gemeinschaft gelegt. Zur inhaltlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Bewertungsbereiche können nachfolgende Beispiele herangezogen werden.
5.1
Entwicklungskonzepte – wirtschaftliche Initiativen (Höchstpunktzahl 15)
Im Mittelpunkt stehen Anstrengungen und Initiativen, die die Ausgangslage des Dorfes nachhaltig verbessern. Dazu ist es notwendig, sich beispielsweise mit nachfolgenden Punkten zu befassen:
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung
Funktionen des Dorfes (Wohnort, Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Handwerk etc.)
Arbeitsplätze und Erwerbspotentiale am Ort und in der Region
Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schule, Volkshochschule etc.)
Infrastruktur vor Ort (Verwaltungseinrichtungen, Nahversorgung, Trink- und Abwassersysteme, Energieversorgung, Telekommunikation, Verkehrseinrichtungen etc.)
dörfliche Kooperation und überörtliche Zusammenarbeit
Dorfleitbild, Stand der Planungen: Landschaftsplan etc.
5.2
Soziale und kulturelle Aktivitäten (Höchstpunktzahl 20)
Hier geht es vorrangig um bürgerschaftliches Engagement in Form von Ideen, Konzepten und Aktionen, die sich auf folgende Bereiche positiv auswirken:
Pflege von Dorftradition und Brauchtum
Vereinsleben
kirchliches Leben
Jugend- und Seniorenarbeit
Integration aller Bürger
Kultur- und Freizeitangebot
5.3
Baugestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 25)
Hauptaugenmerk wird bei diesem Punkt auf die Wirkung öffentlicher und privater Baumaßnahmen im Verhältnis zur dörflichen Situation und Entwicklung gelegt.
Dazu zählen beispielsweise:
bedarfsgerechte Gestaltung und Pflege öffentlicher Straßen und Plätze
Zustand, Nutzung und Entwicklung ortsprägender Bauwerke, öffentlicher Gebäude und Anlagen sowie privater Liegenschaften
Umgang mit historischer, denkmalgeschützter Bausubstanz
Nutzung, Gestaltung und Entwicklung des Ortskerns, auch unter Berücksichtigung von Neubaumaßnahmen
Integration von Neubaugebieten für Wohnen und Gewerbe und deren Anbindung an den Altort
effizienter Umgang mit vorhandener Siedlungsfläche
Verwendung ressourcenschonender Baumaterialien und Bautechniken
Nutzung regenerativer Energien
5.4
Grüngestaltung und -entwicklung (Höchstpunktzahl 25)
Dieser Punkt bildet ein wesentliches Kriterium im Wettbewerb. Deshalb steht die Erlebniswirksamkeit des Dorfgrüns als Bestandteil öffentlicher und privater Freiflächen und Gärten im Mittelpunkt. In der Bewertung werden vor allem die Ausführungsqualität sowie der Pflegezustand der Grünanlagen berücksichtigt. Wichtige Aspekte sind hierbei beispielsweise:
Gestaltung, Ausstattung und Pflege von öffentlichen Plätzen, Straßenbegleitgrün, Schulumfeld mit Schulgärten, Kindergärten und Friedhöfen
Gestaltung und Pflege privater Gärten und Hofräume nach ortstypischen Gesichtspunkten
standortgerechte Pflanzenverwendung
Umsetzung von Flächenentsiegelung und Regenwassermanagement
Schaffung und Erhalt naturnaher Lebensräume für Flora und Fauna
Fassadenbegrünung und Blumenschmuck
Umgang mit Einfriedungen wie Zäunen und Hecken
nutzerorientierte Möblierung des öffentlichen und privaten Freiraumes
Gestaltung, Unterhalt und Entwicklung örtlicher Fließ- und Stillgewässer
5.5
Dorf in der Landschaft (Höchstpunktzahl 15)
Im Mittelpunkt steht die Umsetzung landespflegerischer Maßnahmen zur Einbindung der Siedlungsbereiche in die Landschaft. Dabei geht es um die Erhaltung und Entwicklung schützenswerter Landschaftsbestandteile. Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei folgende Aspekte:
Gestaltung des Ortsrandes
Einbindung und Gestaltung von baulichen Anlagen sowie Einrichtungen für Freizeit und Erholung im Außenbereich
schonender Umgang mit vorhandenem Landschaftspotential, insbesondere den natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft
Schaffung und Erhalt von Lebensräumen für seltene Tier- und Pflanzenarten
Integration traditioneller und moderner Landnutzungsformen in der Land- und Forstwirtschaft (ökologische Ausgleichsflächen, Anbau nachwachsender Rohstoffe, Anlagen zur Energiegewinnung etc.)
Erhaltung von kulturhistorischen Stätten, Boden- und Flurdenkmalen
Einrichtung umweltbildender Maßnahmen
6.
Auszeichnungen für die Teilnehmer
Die erfolgreichsten Teilnehmer am Kreisentscheid werden vom Landrat bzw. der Landrätin bekannt gegeben und ausgezeichnet, die erfolgreichsten Teilnehmer am Bezirksentscheid vom Regierungspräsidenten bzw. der Regierungspräsidentin. Die Sieger auf Landesebene werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt gegeben. Ihnen werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten mit Urkunden verliehen. Darüber hinaus werden Preisgelder ausgelobt.
Für beispielhafte Leistungen im Sinn des Wettbewerbs können beim Kreis-, Bezirks- und Landesentscheid Sonderpreise vergeben werden.
7.
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Es empfiehlt sich, die Durchführung des Wettbewerbs bereits auf Kreis- und Bezirksebene öffentlichkeitswirksam in der Presse darzustellen und die Richtlinien zum 25. Wettbewerb im jeweiligen Amtsblatt zu veröffentlichen.
8.
Ausschluss des Rechtsweges
Die Entscheidungen der Bewertungskommissionen sind auf allen Ebenen endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. März 2013 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor