Veröffentlichung AllMBl. 2013/06 S. 200 vom 26.04.2013

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Az.: E4-0203-1/25
7815-L
7815-L
Dritte Änderung der Geschäftsordnung
für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 26. April 2013  Az.: E4-0203-1/25
 
I.
Die Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern (ALEGO) vom 27. Januar 2009 (AllMBl S. 76), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27. März 2012 (AllMBl S. 353), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 4.3 erhält folgende Fassung:
„4.3
Abteilung Informationstechnik (I)
4.3.1
Aufgaben und Organisation
Die Abteilung I erarbeitet und betreut in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern, dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern und dem Rechenzentrum Süd die zur Durchführung der Ländlichen Entwicklung erforderlichen Verfahren der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Verfahren). Sie beschafft die Hard- und Software für die Ämter, entwickelt Anwendungen und ist zuständig für die Aus- und Fortbildung im IuK-Bereich. Die Abteilung I umfasst die Sachgebiete I 1, I 2 und I 3.
4.3.2
Abteilungsleitung
Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten
b)
Strategische Überlegungen zu neuen IuK-Projekten, Information der Ämter
c)
Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnik
d)
Koordinierung der Aus- und Fortbildung im IuK-Bereich
e)
Freigabe von IuK-Verfahren, Information der Ämter zum Datenschutz und zur Datensicherung
f)
Bearbeitung von Fragen sowie Beobachtung aktueller Entwicklungen zu Vermessung, Kataster und Grundbuch
4.3.3
Sachgebiet IuK-Systeme, IuK-Controlling (I 1)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 1 gehören insbesondere:
a)
Erarbeitung, Einführung und Überwachung technischer Vorgaben und Standards, Koordinierung der technischen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Verwaltung
b)
Anpassung bereits eingeführter IuK-Verfahren an den Stand der Technik sowie Untersuchungen über den Einsatz auf weiteren Arbeitsgebieten, Beobachtung von Marktentwicklungen in der IuK-Technik und gegebenenfalls Pilotierung
c)
IuK-Controlling
d)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Systembetreuer an den Ämtern
e)
Installation und Betreuung von Betriebssystemen, Standardsoftware und weiteren Systemkomponenten, Management der verwaltungsweiten Verzeichnisdienste
f)
Bearbeitung systemspezifischer Fragen im Hard- und Softwarebereich, Datennetze, Fragen des Behördennetzanschlusses der Ämter
g)
Voruntersuchungen, Auswahl und Beschaffung von Hard- und Software sowie Vergabe von Aufträgen, Lizenzmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung
h)
Zusammenarbeit mit RZ Süd
4.3.4
Sachgebiet Datenbanksysteme (I 2)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 2 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware
b)
Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern
d)
Vorbereitung der Freigabe von IuK-Verfahren, Einführung von IuK-Verfahren
e)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer und von Anwendern fachspezifischer Programme an den Ämtern
f)
Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern
g)
Installation und Administration der Datenbanksysteme in Zusammenarbeit mit dem RZ Süd
h)
Entwicklung und zentrale technische Betreuung von Web-Applikationen (Internet, Intranet, Qualitätsmanagement, Mitarbeiterportal)
4.3.5
Sachgebiet Geoinformationssysteme (I 3)
Zum Aufgabenbereich des Sachgebiets I 3 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware
b)
Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern
d)
Vorbereitung der Freigabe von IuK-Verfahren, Einführung von IuK-Verfahren
e)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer an den Ämtern
f)
Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern
g)
Erstellung von Schnittstellen zu Vermessungsgeräten und Auswertesoftware“
2.
Anlage 2 wird durch die Anlage zu dieser Bekanntmachung ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor

Anlage