Veröffentlichung AllMBl. 2013/06 S. 207 vom 02.05.2013

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2013
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 2. Mai 2013
 
Aufgrund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl S. 555, BayRS 2020-6-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 619), in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2013 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
und
im Vermögenshaushalt
ab.
in den Einnahmen und Ausgaben mit

in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.120.100 €

156.500 €
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird auf 1.128.400 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

564.200 €.
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 225.680 €
Bezirk Oberpfalz 225.680 €
Landkreis Regensburg 67.704 €
Stadt Regensburg 22.568 €
Gemeinde Alteglofsheim 22.568 € 564.200 €
1.128.400 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
Herbert Mirbeth
Landrat
Verbandsvorsitzender