Veröffentlichung AllMBl. 2013/07 S. 271 vom 21.06.2013

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Az.: IX/3–9125a3/62/6
Gesamtfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP)
– erneutes Anhörungsverfahren –
Einbeziehung der Öffentlichkeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
vom 21. Juni 2013  Az.: IX/3–9125a3/62/6
 
Die Bayerische Staatsregierung hat nach Durchführung der erforderlichen Verfahren den LEP-Entwurf (LEP-E) am 5. Februar 2013 dem Landtag zur Zustimmung zugeleitet.
Der Landtag hat am 20. Juni 2013 dem LEP-E mit Maßgaben zugestimmt. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat das gemäß Art. 16 Abs. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) erforderliche Anhörungsverfahren zu den aus den Maßgaben resultierenden Änderungen des LEP-E am 21. Juni 2013 eingeleitet. Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Art. 16 Abs. 2 BayLplG ist der LEP-E zur Einbeziehung der Öffentlichkeit bei der obersten Landesplanungsbehörde auszulegen und in das Internet einzustellen. Dementsprechend wird der überarbeitete LEP-E in der Zeit vom 28. Juni 2013 bis 26. Juli 2013 während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:15 Uhr und Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr) beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie – oberste Landesplanungsbehörde – Prinzregentenstraße 24, Zi. 220, 80538 München, ausgelegt. Der Planentwurf ist im genannten Zeitraum auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (http://www.stmwivt.bayern.de/landesentwicklung/) unter dem Link „Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“ einzusehen.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Postanschrift: 80525 München) bis zum 26. Juli 2013. Gemäß Art. 16 Abs. 5 Satz 3 BayLplG können Stellungnahmen nur zu den Änderungen im LEP-E abgegeben werden. Die Äußerung kann auch elektronisch übermittelt werden (E-Mail: poststelle@stmwivt.bayern.de). Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
 
Dr. Robert  S c h r e i b e r
Ministerialdirigent