Veröffentlichung AllMBl. 2013/07 S. 272 vom 08.05.2013

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2038-A
 
2038-A
Neufassung des Verzeichnisses der Hilfsmittel
für die Qualifikationsprüfungen zum Einstieg in
der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn
Verwaltung und Finanzen – Fachlicher Schwerpunkt
Sozialverwaltung im Geschäftsbereich des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bekanntmachung der Prüfungsausschüsse im
Bayerischen Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
vom 8. Mai 2013  Az.: A3/0605-1/44
 
Die Prüfungsausschüsse zur Durchführung der Qualifikationsprüfungen zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen haben gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBl S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. April 2013 (GVBl S. 222), beschlossen:
 
I.
Als Hilfsmittel für den schriftlichen Teil der Qualifikationsprüfung werden zugelassen:
 
1.
Für alle Fachrichtungen
1.1
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
1.2
Verfassung des Freistaates Bayern
1.3
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Beck-Texte im dtv
1.4
Ziegler-Tremel, Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
1.5
Aichberger, Sozialgesetzbuch, Textsammlung, Verlag C. H. Beck, München
1.6
Arbeitsgesetze (ArbG), Beck-Texte im dtv
1.7
Beamtenstatusgesetz
1.8
Bundesversorgungsgesetz und Nebengesetze mit Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (Sonderdruck ZBFS und BayFHVR) in der jeweils geltenden Fassung
1.9
Schwerbehindertenausweisverordnung
1.10
Tafelkalender für das laufende Jahr und das Vorjahr
1.11
Taschenrechner nicht programmierbar
 
2.
Für die einzelnen Fachrichtungen
2.1
Staatliche Sozialverwaltung
2.1.1
Versorgungsmedizinische Grundsätze – Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Sonderdruck des ) in der jeweils geltenden Fassung
2.1.2
Tabellen der Rentenbeträge, Vergleichseinkommen usw. für das aktuelle und die vorangegangenen drei Kalenderjahre (Loseblattausgabe des ZBFS)
2.1.3
Haushaltsrecht des Freistaates Bayern mit Verwaltungsvorschriften (Sonderdruck Verwaltungsschule der Sozialverwaltung)
2.1.4
Einkommensteuerrecht (ESt), Beck-Texte im dtv
2.2
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
2.2.1
Zivilprozessordnung (ZPO), Beck-Texte im dtv
2.2.2
Gebührentabellen für Rechtsanwälte mit Gerichts- und Notargebühren (Ausgabe Friedrich Lappe, Verlag C. H. Beck, München)
 
II.
Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen handschriftliche Kommentierungen enthalten, soweit sie sich unmittelbar auf den jeweiligen Gesetzestext beziehen. Unzulässig ist jegliche Kommentierung auf leeren Seiten und in Inhaltsverzeichnissen sowie die Abschrift von Schemata und Lösungsskizzen. Beigaben jeder Art, auch eingeklebte oder beigelegte Blätter, sind nicht erlaubt, ausgenommen sind Nachträge mit Textänderungen.
Soweit Loseblattsammlungen oder Textausgaben durch neue Rechtsstände ersetzt werden, ist nur die jeweils aktuelle Fassung zugelassen.
 
III.
Die Benützung anderer als der zugelassenen Hilfsmittel ist nicht gestattet. Soweit bestimmte Ausgaben zugelassen sind, dürfen an deren Stelle auch andere Textausgaben verwendet werden.
 
IV.
Nicht in Abschnitt I aufgeführte Hilfsmittel können in der Weise zugelassen werden, dass diese der Prüfungsaufgabe beigegeben werden.
 
V.
Maßgebender Rechtsstand für den schriftlichen Teil der Prüfung ist der 31. Dezember des Prüfungsvorjahres.
 
VI.
Für den mündlichen Teil der Qualifikationsprüfung werden die Hilfsmittel vom Vorsitzenden der Prüfungskommission zugelassen. Die zugelassenen Hilfsmittel werden von der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt.
 
VII.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2013 in Kraft. Das Verzeichnis für die Qualifikationsprüfungen zum Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 6. Mai 2011 (AllMBl S. 243) tritt mit Ablauf des 30. April 2013 außer Kraft.
 
Der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse
 
Jürgen  S c h u l a n
Ministerialrat