Veröffentlichung AllMBl. 2014/11 S. 486 vom 12.09.2014

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Az.: III5/6865-1/88
2174-A
2174-A
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Notrufen
für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen
und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 12. September 2014  Az.: III5/6865-1/88
Die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern vom 3. Dezember 2012 (AllMBl S. 1089) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 7.1 werden die Worte „jeweils zuständige Regierung“ durch die Worte „Regierung von Mittelfranken“ ersetzt.
2.
In Nr. 7.3 Satz 1 wird das Wort „zuständigen“ gestrichen.
3.
In Nrn. 7.3, 7.6 und 8.2 werden jeweils die Worte „Sozialordnung, Familie und Frauen“ durch die Worte „Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
4.
In Nr. 7.6 wird das Wort „Bewilligungsbehörden“ durch das Wort „Bewilligungsbehörde“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
 
Höhenberger
Ministerialdirektor