Veröffentlichung AllMBl. 2014/11 S. 509 vom 16.10.2014

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Az.: 62b-U8683.10-2010/7-63
7912.3-U
7912.3-U
Erklärung zum „Biosphärenreservat Rhön“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 16. Oktober 2014  Az.: 62b-U8683.10-2010/7-63
Gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 398 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), werden Biosphärenreservate durch Erklärung bestimmt.
I.
Erklärung zum Biosphärenreservat
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberste Naturschutzbehörde erklärt Teilbereiche der naturräumlichen Haupteinheiten "Odenwald, Spessart und Südrhön", „Osthessisches Bergland, Vogelsberg und Rhön“ und „Mainfränkische Platten“ mit einer Fläche von 129.585 Hektar in den in Abschnitt II näher bezeichneten Grenzen mit Wirkung vom 1. November 2014 zum „Biosphärenreservat Rhön“.
II.
Grenzen des Biosphärenreservats
Die Grenzen des Biosphärenreservats sind in einer Übersichtskarte dargestellt, die Anlage dieser Erklärung ist. Die genauen Grenzen des Biosphärenreservats sind in einer Karte im Maßstab 1 : 50.000 dargestellt, auf die Bezug genommen wird und die Inhalt dieser Erklärung ist. Diese Karte ist beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberster Naturschutzbehörde niedergelegt. Maßgebend für den genauen Grenzverlauf ist der Eintrag in dieser Karte mit der Außenkante des Begrenzungsstrichs. Weitere Ausfertigungen dieser Karte werden bei der Regierung von Unterfranken als höherer Naturschutzbehörde, bei der Bayerischen Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats Rhön sowie bei den Landratsämtern Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld als unteren Naturschutzbehörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.
III.
Anerkennung durch die UNESCO
Das „Biosphärenreservat Rhön“ wurde am 12. Juni 2014 von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) unter der Bezeichnung „Biosphärenreservat Rhön“ in den unter Abschnitt II bezeichneten Grenzen anerkannt.
IV.
Schutzgebiete; Zonierung
Innerhalb des Biosphärenreservats sind überwiegend Schutzgebiete im Sinn der §§ 23 und 26 BNatSchG festgesetzt.
Das Biosphärenreservat ist in drei Zonen gegliedert, die sich aus der Anlage ergeben. Seine Kernzone umfasst rund 3.889 Hektar und ist durch Verordnung der Regierung von Unterfranken vom 14. August 2013 (RABl S. 113) als Naturschutzgebiet „Kernzonen im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön“ ausgewiesen sowie durch Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 20. August 2013 zur Ausweisung von Teilflächen des Truppenübungsplatzes Wildflecken als Kernzone des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön gleichwertig gesichert. Die Pflegezone des Biosphärenreservats umfasst rund 25.965 Hektar und ist zu einem erheblichen Teil durch verschiedene Naturschutzgebiete gesichert. Die Entwicklungszone hat einen Flächenanteil von rund 99.731 Hektar und ist überwiegend durch verschiedene Landschaftsschutzgebiete gesichert. Sie schließt sowohl Kulturlandschaften als auch Naturlandschaften ein.
V.
Zweck des Biosphärenreservats
Das „Biosphärenreservat Rhön“ bezweckt gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG insbesondere:
1.
den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Kulturlandschaft und deren Biotop- und Artenvielfalt,
2.
die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, die den Ansprüchen von Mensch und Natur gleichermaßen gerecht wird,
3.
die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, die naturkundliche Bildung, das Naturerlebnis, die Beobachtung von Natur und Landschaft sowie die Forschung.
VI.
Verwaltungsstelle; Aufgaben
Die Bayerische Verwaltungsstelle des „Biosphärenreservats Rhön“ mit Sitz in Oberelsbach ist eine Außenstelle der Regierung von Unterfranken. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Ausgestaltung und Umsetzung des Zwecks des Biosphärenreservats nach Abschnitt V dieser Erklärung sowie des Programms der UNESCO „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) für den bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön. Dies beinhaltet insbesondere:
1.
Koordinierung und Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Rahmenkonzepts,
2.
Mitwirkung bei dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Kulturlandschaften und deren Biotop- und Artenvielfalt,
3.
Mitwirkung bei Planungen und Maßnahmen für die regionale Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise,
4.
Koordinierung sowie Durchführung und Betreuung von Forschungsvorhaben und der ökologischen Umweltbeobachtung sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
5.
Mitwirkung bei der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sowie der naturkundlichen Bildung gemäß dem Vertrag über die Zusammenarbeit in der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, bayerischer Teil, sowie gemäß dem Vertrag über die Zuständigkeiten in der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, bayerischer Teil, in der jeweils geltenden Fassung,
6.
Übernahme der Funktion der federführenden Verwaltungsstelle im Wechsel mit den Verwaltungsstellen in Hessen und Thüringen gemäß Verwaltungsabkommen der Länder Bayern, Hessen und Thüringen vom 6. November, 21. November und 26. November 2002.
VII.
Verein; Aufgaben
Der Verein Naturpark und Biosphärenreservat Bayerische Rhön mit Sitz in Oberelsbach wirkt an der Umsetzung der Ziele des UNESCO-Biosphärenreservats mit. Ihm obliegt entsprechend der Aufgabenübertragung durch die unter Abschnitt VI Nr. 5 genannten Verträge insbesondere die Aufgabe der Organisation der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information. Dies beinhaltet insbesondere:
1.
Entwicklung und Fortschreibung von inhaltlichen und organisatorischen Konzepten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information sowie deren Umsetzung,
2.
inhaltliche, organisatorische und personelle Koordination der übernommenen Aufgaben,
3.
Zusammenarbeit mit Gemeinden, Landkreisen, Behörden, regionalen Initiativen, Schulen, Schullandheimen, Volkshochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen, Museen, Verbänden und Vereinen,
4.
einrichtungsunabhängige Mitarbeit bei der Koordination der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Information im gesamten Biosphärenreservat Rhön,
5.
Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien, die sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung und Besucherinformation befassen.
VIII.
Geltung der Erklärung
Diese Erklärung gilt, solange ihre wesentlichen Voraussetzungen, insbesondere die Anerkennung durch die UNESCO erfüllt sind.
 
Ulrike Scharf
Staatsministerin

Anlage