Veröffentlichung AllMBl. 2014/12 S. 528 vom 04.11.2014

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Az.: A1-7141-785
7803.1-L
7803.1-L
Änderung der Schulkostenerstattungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 4. November 2014  Az.: A1-7141-785
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinien für die Gewährung von Erstattungen im Bereich der agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und fachschulischen Ausbildungsstätten (Schulkostenerstattungsrichtlinien − SKERL) vom 14. Mai 2007 (AllMBl S. 294), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. Januar 2011 (AllMBl S. 92), wird wie folgt geändert:
1.
Nr. 3.1 wird wie folgt geändert:
a)
In Spiegelstrich 1 wird nach dem Wort „Landtechnikseminar“ das Wort „(fünftägig)“ angefügt.
b)
In Spiegelstrich 3 wird nach dem Wort „Bildung“ das Wort „(fünftägig)“ angefügt.
c)
Spiegelstrich 4 wird gestrichen.
2.
Nr. 3.2 wird wie folgt geändert:
a)
In Spiegelstrich 3 werden nach dem Wort „Bildung“ die Worte „(einsemestriger Studiengang − dreitägig)“ angefügt.
b)
Es wird folgender neuer Spiegelstrich 4 eingefügt:
„−
Seminar für soziale und religiöse Bildung (zwei- und dreisemestrige LWS − fünftägig)“
c)
Der bisherige Spiegelstrich 4 wird Spiegelstrich 5.
3.
Nr. 3.3 wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift werden die Worte „Hauswirtschaft und Ernährung“ durch die Worte „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
b)
Es wird folgender Spiegelstrich 2 angefügt:
„−
Seminar für Aufbereitung landwirtschaftlicher Produkte (viertägig)“
4.
In Nr. 3.4 werden in der Überschrift die Worte „Hauswirtschaft und Ernährung“ durch die Worte „Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ ersetzt.
5.
Es werden folgende Nrn. 3.5 und 3.6 eingefügt:
„3.5
Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung ökologischer Landbau
Landtechnikseminar (dreitägig)
3.6
Für alle agrar-, haus- und forstwirtschaftlichen Fachschulen
Seminar zur Persönlichkeitsbildung (eintägig)“
6.
Nr. 4.3 wird wie folgt geändert:
a)
Es wird folgender neuer Spiegelstrich 2 eingefügt:
„−
das dreitägige Landmaschinenseminar 36 v. H.“
b)
Der bisherige Spiegelstrich 2 wird Spiegelstrich 3; nach dem Wort „das“ wird das Wort „fünftägige“ eingefügt.
c)
Es wird folgender neuer Spiegelstrich 4 eingefügt:
„−
das dreitägige Seminar für soziale und religiöse Bildung 36 v. H.“
d)
Die bisherigen Spiegelstriche 3 bis 5 werden Spiegelstriche 5 bis 7.
e)
Es wird folgender Spiegelstrich 8 angefügt:
„−
das eintägige Seminar für Persönlichkeitsbildung 20 v. H.“
7.
In Nr. 4.5 Spiegelstrich 2 wird die Zahl „0,15“ durch die Zahl „0,18“ ersetzt.
8.
In Nr. 6.2 werden nach dem Wort „Schulungstage“ ein Komma und die Worte „für die Betriebsbesichtigung im Rahmen des Unterrichts“ und nach den Worten „und für die“ die Worte „Betriebsbereitstellung für die“ eingefügt.
9.
In Nr. 6.5 werden vor dem Schlusspunkt die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
10.
In Nr. 7 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2016“ ersetzt.
 
II.
Die Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor