Veröffentlichung AllMBl. 2014/14 S. 621 vom 10.12.2014

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): c90307cc758f42e80dbd87a5fac0d541d7a1dc8f3ad4c0eb6fe270cee2de4501

 

Az.: C I 4 1265-28-9
1132-S
1132-S
Änderung der Bekanntmachung
über die Neufassung der Bekanntmachung über die Verleihung einer
„Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa“
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 10. Dezember 2014  Az.: C I 4 1265-28-9
I.
Die Bekanntmachung über die Neufassung der Bekanntmachung über die Verleihung einer „Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa“ der Bayerischen Staatskanzlei vom 6. März 2008 (AllMBl S. 171), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. März 2014 (AllMBl S. 159), wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um Bayern in einem Vereinten Europa (Europa-Medaillen-Bekanntmachung – EuMedBek)“
2.
Es wird folgende neue Nr. 4 eingefügt:
„4.
Vorschlagsberechtigt sind der Ministerpräsident und für ihre Geschäftsbereiche die Staatsminister. Die Vorschläge werden von einem Medaillenbeirat geprüft und mit seiner Empfehlung der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen zur Entscheidung unterbreitet. Der Medaillenbeirat besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen des Bayerischen Landtags, dem Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und einem Inhaber der Europa-Medaille, der von der Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen bestimmt wird. Die Mitglieder werden auf die Dauer von fünf Jahren in den Beirat entsandt. Der Medaillenbeirat trifft seine Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der Mitgliederzahl.“
3.
Die bisherigen Nrn. 4 bis 8 werden Nrn. 5 bis 9.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. November 2014 in Kraft.
 
Karolina Gernbauer
Ministerialdirektorin