Veröffentlichung AllMBl. 2014/14 S. 629 vom 01.12.2014

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Az.: IID8-43420-012/91
913-I
913-I
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING),
Fortschreibung Dezember 2013
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 1. Dezember 2014  Az.: IID8-43420-012/91
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
Die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING)“ sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen Sammlung Brücken- und Ingenieurbau und werden regelmäßig von einer Arbeitsgruppe der BASt überarbeitet und fortgeschrieben. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 09/2013 vom 6. Juni 2013 wurden die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2012, bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2012, wurden mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 23. März 2014 (AllMBl S. 303) eingeführt.
Die RiZ-ING wurden inzwischen von der zuständigen BASt-Arbeitsgruppe überarbeitet und fortgeschrieben.
2.
Anwendung
Die neuen RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen wurden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2014 vom 20. Mai 2014 (Az.: StB 17/7192.70/28-2215819) bekannt gegeben.
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. Die Festlegungen im ARS Nr. 07/2014 sind zu beachten.
3.
Ergänzende Festlegungen
Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils der dem Bauvertrag zugrunde liegende Stand der RiZ-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
Bei den RiZ-ING Bösch 1 und Bösch 2 handelt es sich bei den Angaben zur Anzahl der Treppen um die Mindestanzahl, die nur in Sonderfällen, z. B. wegen baulichen oder topografischen Bedingungen, angewendet werden soll. Der Regelfall sind vier Treppen, insbesondere bei Flügel- bzw. Widerlagerhöhen ab 2,50 m.
4.
Außerkrafttreten
Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 23. März 2014 (AllMBl S. 303) wird aufgehoben.
5.
Bezugsmöglichkeiten
Das ARS Nr. 07/2014 ist im Verkehrsblatt, Heft 12/2014, vom 30. Juni 2014 veröffentlicht.
Das ARS Nr. 07/2014 und die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, sind im Internet bereitgestellt. Auf eine Bereitstellung in Papierform wird daher verzichtet.
Die RiZ-ING, Ausgabe Dezember 2013, können einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen von der Homepage der BASt kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden:
www.bast.de > Brücken- und Ingenieurbau > Publikationen > Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau > Entwurf
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor