Veröffentlichung AllMBl. 2014/14 S. 648 vom 05.12.2014

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Az.: Z5b-G8002.3-2014/50-3
2126.0-G
2126.0-G
Änderung der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität
in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern
sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 5. Dezember 2014  Az.: Z5b-G8002.3-2014/50-3
I.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität in den bayerischen hochprädikatisierten Kurorten und Heilbädern sowie anerkannten Heilquellen- und Moorkurbetrieben vom 1. März 2013 (AllMBl S. 139), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. August 2013 (AllMBl S. 353), wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 1.1 Abs. 2 und Abs. 5 Spiegelstrich 2 werden jeweils nach den Worten „Metabolisches Syndrom“ die Worte „, Betriebliches Gesundheitsmanagement“ eingefügt.
2.
In Nr. 1.2.1 Spiegelstrich 1 werden die Worte „Implementierung neuer“ durch die Worte „Optimierung von“ ersetzt.
3.
In Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2017“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 in Kraft.
 
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin