Veröffentlichung AllMBl. 2014/07 S. 350 vom 23.05.2014

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Az.: A1-7130-1/12
787-L
787-L
Änderung der Richtlinien für die
Förderung der Landjugendorganisationen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 23. Mai 2014  Az.: A1-7130-1/12
 
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über Richtlinien für die Förderung der Landjugendorganisationen vom 31. Januar 2011 (AllMBl S. 111) wird wie folgt geändert:
1.
In Nr. 3 werden im zweiten Tiret nach dem Wort „Bayern“ die Worte „im Verein der Evangelischen Bildungszentren im Ländlichen Raum in Bayern“ eingefügt.
2.
In Nr. 11 wird die Zahl „2014“ durch die Zahl „2017“ ersetzt.
3.
In Anlage 1 werden im Kopffeld das Wort „Kontonummer“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt
4.
In Anlage 2 werden in Nr. 3 das Wort „Konto-Nr.“ durch das Wort „IBAN“ und das Wort „Bankleitzahl“ durch das Wort „BIC“ ersetzt.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
 
Martin Neumeyer
Ministerialdirektor