Veröffentlichung AllMBl. 2014/07 S. 354 vom 30.06.2014

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Stellenausschreibungen
 
Beim Landesarbeitsgericht Nürnberg ist demnächst eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter (BesGr R 3) neu zu besetzen.
Bis zum 18. Juli 2014 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Die Stelle der Richterin/des Richters am Arbeitsgericht Augsburg – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg – (BesGr R 2) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 18. Juli 2014 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.