Veröffentlichung AllMBl. 2015/01 S. 55 vom 14.01.2015

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Az.: III2/6573.01-1/3
2175.4-A
2175.4-A
Änderung der Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen
Gemeinsame Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsministerien
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
und für Gesundheit und Pflege
vom 14. Januar 2015  Az.: III2/6573.01-1/3
I.
Die Richtlinie für die Förderung neuer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren (Förderrichtlinie Neues Seniorenwohnen – SeniWoF) vom 7. Dezember 2011 (AllMBl S. 702) wird wie folgt geändert:
1.
In der Überschrift und in der Präambel werden jeweils die Worte „ambulanter Wohn-, Pflege und Betreuungsformen“ durch die Worte „ambulant betreuter Wohngemeinschaften“ ersetzt.
2.
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Abs. 2 werden die Worte „Ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“ durch die Worte „Ambulant betreute Wohngemeinschaften“ ersetzt.
b)
In Abs. 3 werden die Worte „ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“ durch die Worte „ambulant betreuter Wohngemeinschaften“ ersetzt.
3.
In Nr. 2 wird das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt; die Worte „ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“ werden durch die Worte „ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ ersetzt.
4.
In Nr. 3 werden die Worte „ambulanter Wohn-, Pflege und Betreuungsformen“ durch die Worte „ambulant betreuter Wohngemeinschaften“ ersetzt.
5.
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 4.1 erhält folgende Fassung:
„Förderfähig sind ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinn von Art. 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG).“
b)
Nr. 4.2.1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Halbsatz 1 und in Spiegelstrich 1 werden jeweils die Worte „ambulanten Wohn- Pflege- und Betreuungsform“ durch die Worte „ambulant betreuten Wohngemeinschaft“ ersetzt.
bb)
In Spiegelstrich 1 wird nach dem Wort „Nachhaltigkeit“ das Komma gestrichen und das Wort „und“ angefügt.
cc)
In Spiegelstrich 2 werden die Worte „bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften zusätzlich“ und nach den Worten „Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ das Wort „und“ gestrichen.
dd)
Spiegelstrich 3 wird aufgehoben.
c)
In Nr. 4.2.2 wird das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
6.
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 5.2 werden die Worte „ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsform“ durch die Worte „ambulant betreuten Wohngemeinschaft“ ersetzt.
b)
In Nr. 5.2.1 wird das Wort „Sachkosten“ jeweils durch das Wort „Sachausgaben“ ersetzt; die Worte „ambulanten Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“ werden jeweils durch die Worte „ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ ersetzt.
c)
In Nr. 5.3.1 wird das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt; die Worte „ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen“ werden durch die Worte „ambulant betreuter Wohngemeinschaften“ ersetzt.
d)
In Nr. 5.4 wird das Wort „Aufwendungen“ durch das Wort „Ausgaben“ ersetzt.
7.
In Nr. 7.1 wird das Wort „StMAS“ durch die Worte „Staatsministerium für Gesundheit und Pflege“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege
Höhenberger
Ministerialdirektor
Nowak
Ministerialdirektorin