Veröffentlichung AllMBl. 2015/10 S. 443 vom 14.10.2015

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Az. 62-U8680.11-2014/1-3
7912.0-U
7912.0-U
Vollzugshinweise zur Anwendung
der Bayerischen Kompensationsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 14. Oktober 2015, Az. 62-U8680.11-2014/1-3
Zur Umsetzung und Konkretisierung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U) wird folgende Bekanntmachung erlassen:
1.
Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV. 2Diese liefert die Grundlage zur Umsetzung des in der BayKompV festgelegten Biotopwertverfahrens (Stand: 28. Februar 2014; redaktionelle Änderungen 31. März 2014).
2.
Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau –
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von staatlichen Straßenbauvorhaben (Stand: 28. Februar 2014).
3.
Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwendung der BayKompV
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur fachlichen Konkretisierung der Beurteilung von Eingriffen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (Stand: 1. April 2014).
4.
Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 BayKompV
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 BayKompV zur Ermittlung der für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Böden (Stand: 16. Oktober 2014).
5.
Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß BayKompV
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß der BayKompV (Stand: 28. Oktober 2014).
6.
Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß BayKompV
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Vollzugshinweise zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch bestimmte vertikale Eingriffe (Stand: 28. Mai 2015).
7.
Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – Vollzugshinweise Ländliche Entwicklung –
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Stand: 17. Juni 2015).
8.
Veröffentlichung
8.1
1Die oben genannten Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. 2Sie stehen im Internetangebot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank Bayern-Recht zur Verfügung.
8.2
Sie werden bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben.
8.3
1Im Fall einer Änderung der Vollzugshinweise werden die geänderten sowie die jeweils gültigen Versionen sowohl im Internet als auch in der Datenbank Bayern-Recht veröffentlicht. 2Die Versionen werden in Papierform im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz archiviert.
9.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2015 in Kraft und gilt unbefristet.
 
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor