Veröffentlichung AllMBl. 2015/12 S. 551 vom 10.11.2015

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Az. IID3-43271.0-004/06 und 62-FV 6220-1/16
605-I
605-I
Änderung der Richtlinien
für die Zuwendungen des Freistaates Bayern
zu Straßen- und Brückenbauvorhaben
kommunaler Baulastträger
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr und
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 10. November 2015,
Az. IID3-43271.0-004/06 und 62-FV 6220-1/16
Regierungen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landkreise
Städte
Gemeinden
nachrichtlich
Autobahndirektionen
1.
Die Richtlinien für die Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger – RZStra – vom 12. Januar 2007 (AllMBl. S. 4), die zuletzt durch Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien des Innern und der Finanzen vom 1. März 2012 (AllMBl. S. 213, 443) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 6.2.3 werden im Spiegelstrich 1 die Wörter „es sei denn, dass sie nicht nutzbar sind,“ gestrichen.
1.2
In Nr. 19.2 werden in Satz 1 die Wörter „zur Auflage gemacht und“ durch die Wörter „zur Auflage gemacht oder“ ersetzt.
1.3
In Nr. 24 Satz 1 wird der Halbsatz nach dem Semikolon wie folgt gefasst:
„sie sind bis 31. Dezember 2018 befristet.“
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor