Veröffentlichung AllMBl. 2015/12 S. 575 vom 18.11.2015

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Az. II6/6522.01-2/23
2160-A
2160-A
Änderung der Satzung des Bayerischen Jugendrings
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 18. November 2015, Az. II6/6522.01-2/23
1.
Auf Grund des Beschlusses des 147. Hauptausschusses des Bayerischen Jugendrings vom 16. bis 18. Oktober 2015 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 4. November 2015 (Az. II6/6522.01-2/23) wird die Bekanntmachung über die Satzung des Bayerischen Jugendrings vom 25. November 2004 (KWMBl. I S. 481), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 60) geändert worden ist, wie folgt geändert:
1.1
§ 13 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 4 werden die Wörter „die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“ durch die Wörter „mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
b)
Der bisherige Satz 5 wird aufgehoben.
c)
Der bisherige Satz 6 wird Satz 5 und die Wörter „abgegebenen gültigen Stimmen“ werden durch die Wörter „möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
d)
Die bisherigen Sätze 7 bis 9 werden die Sätze 6 bis 8.
1.2
§ 22 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 4 werden die Wörter „die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“ durch die Wörter „mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
b)
Der bisherige Satz 5 wird aufgehoben.
c)
Der bisherige Satz 6 wird Satz 5 und die Wörter „abgegebenen gültigen Stimmen“ werden durch die Wörter „möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
d)
Die bisherigen Sätze 7 bis 9 werden die Sätze 6 bis 8.
1.3
§ 31 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird nach der Angabe „c)“ die Angabe „und e)“ eingefügt.
b)
In Satz 5 werden die Wörter „die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen“ durch die Wörter „mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
c)
Der bisherige Satz 6 wird aufgehoben.
d)
Der bisherige Satz 7 wird Satz 6 und die Wörter „abgegebenen gültigen Stimmen“ werden durch die Wörter „möglichen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten“ ersetzt.
e)
Die bisherigen Sätze 8 bis 10 werden die Sätze 7 bis 9.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 4. November 2015 in Kraft.
 
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor