Veröffentlichung AllMBl. 2015/04 S. 264 vom 30.04.2015

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Stellenausschreibung
Es ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) zu besetzen.
Bis zum 21. Mai 2015 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.