Veröffentlichung AllMBl. 2015/06 S. 340 vom 30.06.2015

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Stellenausschreibung
Es sind demnächst
die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (BesGr R 3 + AZ) und voraussichtlich
eine evtl. im Durchzug freiwerdende Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg (BesGr R 3)
neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juli 2015 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.