Veröffentlichung AllMBl. 2015/07 S. 347 vom 07.07.2015

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Az.: B II 2 - 1164 - 3 - 23
1102-S
1102-S
Änderung der Bekanntmachung über den Erlass über die
Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung
Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten
vom 7. Juli 2015  Az.: B II 2 - 1164 - 3 - 23
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten über den Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung (StRVertrBek) vom 3. Dezember 2013 (AllMBl S. 551) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Klammerzusatz in der Überschrift erhält folgende Fassung:
(Stellvertreter-Erlass – StRVertrBek)“.
1.2
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Buchst. a werden die Worte „die Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin“ durch die Worte „der Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister“ ersetzt.
b)
In Buchst. b werden die Worte „die Leiterin der Staatskanzlei und Staatsministerin“ durch die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister“ ersetzt.
c)
In Buchst. h werden die Worte „der Staatsminister“ durch die Worte „die Staatsministerin“ ersetzt.
d)
In Buchst. i werden die Worte „den Staatsminister“ durch die Worte „die Staatsministerin“ ersetzt.
e)
In Buchst. l werden die Worte „die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration“ durch die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben“ ersetzt.
1.3
In Nr. 3 werden die Worte „die Staatsministerin für Bundesangelegenheiten“ durch die Worte „den Staatsminister für Bundesangelegenheiten“ ersetzt.
2.
In Nr. 1 Buchst. l der Bekanntmachung des Bayerischen Ministerpräsidenten über den Erlass über die Stellvertretung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, geändert durch Nr. 1 dieser Bekanntmachung, werden die Worte „den Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben“ durch die Worte „die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration“ ersetzt.
3.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 7. Juli 2015 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 2 am 16. Oktober 2015 in Kraft.
 
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer