Veröffentlichung AllMBl. 2015/08 S. 411 vom 03.08.2015

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Az. ID1-2237-39
Feuerwehr-Aktionswoche 2015
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 3. August 2015,  Az. ID1-2237-39
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 19. bis 26. September 2015 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Frauen zur Feuerwehr!“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2015 auf Folgendes hingewiesen:
1.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 19. September 2015 in Amberg stattfinden.
2.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial herausgeben. Unter der Internetadresse www.frauen-zur-feuerwehr.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Frauen geben.
3.
Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, Frauen zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
4.
Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2015 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
5.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
6.
Die Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit der Polizei in Kontakt treten.
7.
Die im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen werden gebeten, die Darstellung des Zusammenwirkens von Rettungs-/Sanitätsdienst und Feuerwehr zu unterstützen.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor