Veröffentlichung AllMBl. 2016/12 S. 2131 vom 30.09.2016

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Stellenausschreibungen
 
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in nächster Zeit zu besetzen:
Eine Stelle eines Richters/einer Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stelle voraussichtlich bei den Senaten in Ansbach zu besetzen ist.
Bewerbungen um diese Stelle sind bis 28. Oktober 2016 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einzureichen.
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits über richterliche Berufserfahrung verfügen.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerber/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Landesarbeitsgericht München ist demnächst ein Stellenanteil in Höhe von 75 % für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter (BesGr R 3) neu zu besetzen. Die Bereitschaft zu einer entsprechenden, längerfristig angelegten Ermäßigung des Dienstes gemäß den diesbezüglichen Vorschriften des BayRiG wird vorausgesetzt.
Bis zum 20. Oktober 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Sozialgericht Würzburg ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 20. Oktober 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die mit diesem Dienstposten verbundenen Aufgaben werden Bewerberinnen/Bewerber mit Erfahrung in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Verwaltungserfahrung im Kostenbereich vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.