Veröffentlichung AllMBl. 2016/02 S. 35 vom 27.01.2016

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Az. IE1-1334.10-35, 4021-II-4189/2001, II/5-K 6541-3/67 143 und II5/6524.03-1/18
12-I
12-I
Ausstiegshilfen für Extremisten
(Bayerisches Aussteigerprogramm)
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
des Innern, für Bau und Verkehr, der Justiz,
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 27. Januar 2016, Az. IE1-1334.10-35,
4021-II-4189/2001, II/5-K 6541-3/67 143 und II5/6524.03-1/18
1Die konsequente Bekämpfung des Rechtsextremismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 2Der aktiven Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie dem konsequenten Vorgehen gegen die von rechtsextremistisch motivierten Personen ausgehenden Gefahren und strafbaren Verhaltensweisen durch Verfassungsschutz, Polizei und Justiz kommt dabei eine maßgebliche Bedeutung zu. 3Ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der Präventionsarbeit ist es, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Jugendhilfe vor allem junge Rechtsextremisten zum Ausstieg zu animieren und ihnen dazu konkrete Hilfen anzubieten. 4Insbesondere die zuständigen Behörden des Freistaats Bayern, die Bezirke, Landkreise und Gemeinden, die Schulen sowie die Agenturen für Arbeit in Bayern werden gebeten, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den Ausstieg ihnen bekannt gewordener aussteigewilliger Rechtsextremisten aktiv zu unterstützen.
1.
1Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), die dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr untersteht, bietet Beratung und Information an. 2Sie ist unter der Telefonnummer 0180 2000786 oder per E-Mail unter aussteigerprogramm@stmi.bayern.de zu erreichen. 3Mit aussteigewilligen Personen, die sich dort melden, wird die BIGE ein Informationsgespräch führen. 4Je nach Situation des Aussteigewilligen wird die BIGE den Ausstieg selbst fördern und, sofern der Ausstiegswillige einwilligt, je nach Anlass und Situation Kontakte zu Jugendamt, Trägern der Sozialhilfe, Agentur für Arbeit, Schulleitung, Polizei, Bewährungshelfer und anderen Institutionen herstellen.
2.
1Die Polizei und sonstige Sicherheitsbehörden prüfen bei Kontakten zu Personen aus der rechtsextremistischen Szene, insbesondere jugendlichen Straftätern, ob Neigung oder Bereitschaft zum Ausstieg vorhanden ist, und nehmen gegebenenfalls Verbindung zur BIGE auf. 2Sofern sie Hinweise auf eine mögliche Aussteigebereitschaft rechtsextremistisch motivierter Personen von anderen öffentlichen und privaten Stellen erlangen, leiten sie diese an die BIGE weiter.
3.
1Die Justizvollzugsanstalten melden der BIGE Gefangene, die aus der rechtsextremistischen Szene stammen und bei denen es Anhaltspunkte für eine Bereitschaft zum Ausstieg gibt. 2Sie ermöglichen der BIGE die Kontaktaufnahme innerhalb der Justizvollzugsanstalten.
4.
Bewährungshelfer und Jugendgerichtshelfer stellen bei Probanden, die zum Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene bereit sind, mit deren Einwilligung Kontakt zur BIGE her.
5.
Jugendämter nehmen bei aussteigewilligen Jugendlichen aus der rechtsextremistischen Szene mit deren Einwilligung Kontakt zur BIGE auf.
6.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 29. Februar 2016 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über Ausstiegshilfen für Extremisten (Bayerisches Aussteigerprogramm) vom 26. Juni 2001 (AllMBl. S. 251) außer Kraft.
Schuster
Ministerialdirektor
Dr. Arloth
Ministerialdirektor
Dr. Müller
Ministerialdirektor
Höhenberger
Ministerialdirektor