Veröffentlichung AllMBl. 2016/07 S. 1548 vom 31.05.2016

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Stellenausschreibungen
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
1.
Eine Stelle eines Richters/einer Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stelle voraussichtlich bei den Senaten in Ansbach zu besetzen ist.
2.
Eine Stelle für einen Vorsitzenden Richter/eine Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Würzburg (Besoldungsgruppe R 2)
3.
Zwei Stellen für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Verwaltungsgericht München (Besoldungsgruppe R 2)
4.
Zwei Stellen für Vorsitzende Richter/Vorsitzende Richterinnen am Verwaltungsgericht Regensburg (Besoldungsgruppe R 2)
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 20. Juni 2016 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einzureichen.
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende richterliche Berufserfahrung verfügen.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerber/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
Eine oder mehr Stellen eines Richters/einer Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellen voraussichtlich bei den Senaten in München zu besetzen sind.
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 27. Juni 2016 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr einzureichen.
Es können nur Bewerber/Bewerberinnen berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende richterliche Berufserfahrung verfügen.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerber/Bewerberinnen bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Jurist/Juristin in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Es sind demnächst
die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts München (BesGr R 3 + AZ) und voraussichtlich
ein Stellenanteil in Höhe von 75 % für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht München (BesGr R 3)
neu zu besetzen.
Bis zum 20.Juni 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Arbeitsgerichts München (BesGr R 3) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Landesarbeitsgericht München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Richterin/des Richters am Arbeitsgericht Passau – als die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Passau – (BesGr R 1 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Landesarbeitsgericht München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Sozialgericht München ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Sozialgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 20. Juni 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausbildung und Einführung von Nachwuchsrichterinnen/Nachwuchsrichtern werden Bewerberinnen/Bewerber mit Ausbildungserfahrung vorrangig berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.