Veröffentlichung AllMBl. 2016/09 S. 1619 vom 29.07.2016

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Stellenausschreibungen
 
Es ist demnächst eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin/einen Vorsitzenden Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 3) zu besetzen.
Die Bereitschaft zu einer Übernahme der Leitung der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt und dortigen Tätigkeit wird vorausgesetzt.
Bis zum 18. August 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 
Die Stelle der Direktorin/des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg (BesGr R 2 + AZ) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 18. August 2016 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts München eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.