Veröffentlichung AllMBl. 2017/01 S. 75 vom 09.12.2016

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Az. III5/6865.02-1/51
2174-A
2174-A
Änderung der Richtlinie zur
Förderung von Notrufen
für von sexualisierter und/oder
häuslicher Gewalt betroffene Frauen und
von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und
Jugendliche in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 9. Dezember 2016, Az. III5/6865.02-1/51
1.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern vom 3. Dezember 2012 (AllMBl. S. 1089), die durch Bekanntmachung vom 12. September 2014 (AllMBl. S. 486) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In der Überschrift der Richtlinie werden nach dem Wort „Notrufen“ ein Schrägstrich und das Wort „Fachberatungsstellen“ eingefügt.
1.2
In Nr. 4.1 Spiegelstrich 7 werden nach dem Wort „Zeugenbegleitung“ die Wörter „ , ausgenommen die psychosoziale Prozessbegleitung nach § 406g der Strafprozessordnung (StPO)“ eingefügt.
1.3
In Nr. 9 Satz 2 wird die Angabe „2016“ durch die Angabe „2017“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 31. Dezember 2016 in Kraft.
 
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor