Veröffentlichung AllMBl. 2017/11 S. 524 vom 24.10.2017

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Az. II2/6533.03-1/21
2173-A
2173-A
Änderung der Rahmenvereinbarung zwischen
den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in
Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für
Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 24. Oktober 2017,  Az. II2/6533.03-1/21
 
1.
Die Bekanntmachung über die Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der Ehe- und Familienberatungsstellen in Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 17. Januar 2005 (AllMBl. S. 31), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. November 2014 (AllMBl. S. 646) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
In Abschnitt I Nr. 8 Satz 2 wird das Wort „Kostenbeteiligung“ durch das Wort „Ausgabenbeteiligung“ ersetzt.
1.2
In Abschnitt II Nr. 1.1 wird das Wort „Förderungsfähig“ durch das Wort „Förderfähig“ ersetzt.
1.3
In Abschnitt II Nr. 2 Satz 2 werden die Wörter „München/Freising“ durch das Wort „Augsburg“ ersetzt.
1.4
In Abschnitt II Nr. 3 wird in der Überschrift das Wort „Förderungsvoraussetzungen“ durch das Wort „Fördervoraussetzungen“ ersetzt.
1.5
Abschnitt II Nr. 4.2 wird wie folgt geändert:
1.5.1
In der Überschrift werden die Wörter „Förderungsfähige Kosten“ durch die Wörter „Förderfähige Ausgaben“ ersetzt.
1.5.2
Nr. 4.2.1 wird wie folgt geändert:
1.5.2.1
In Satz 1 wird das Wort „Förderungsfähig“ durch das Wort „Förderfähig“ und das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.5.2.2
In Satz 2 Spiegelstrich 1 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Richteramt“ die Wörter „sowie Personen mit vergleichbarer abgeschlossener Ausbildung“ eingefügt.
1.6
In Abschnitt II Nr. 5 wird in der Überschrift das Wort „Kostenpauschalen“ durch das Wort „Förderpauschalen“ ersetzt.
1.7
Abschnitt II Nr. 8.1 wird wie folgt geändert:
1.7.1
In Satz 2 wird das Wort „Personalkosten“ durch das Wort „Personalausgaben“ ersetzt.
1.7.2
In Satz 3 wird das Wort „Kostenbeteiligung“ durch das Wort „Ausgabenbeteiligung“ ersetzt.
1.8
In Abschnitt III Satz 1 wird die Angabe „2017“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2017 in Kraft.
 
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor