Veröffentlichung AllMBl. 2017/11 S. 527 vom 08.11.2017

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Haushaltssatzung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
für das Haushaltsjahr 2017
Bekanntmachung des Zweckverbandes
Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
vom 8. November 2017
 
Auf Grund der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 555, BayRS 2020-6-1-l), das zuletzt durch Art. 9a Abs. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim für das Haushaltsjahr 2017 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.221.950 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 140.650 €
ab.   
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Eine Verpflichtungsermächtigung wurde nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Verbandsumlage nach § 15 Abs. 2 der Verbandssatzung wird
auf 1.209.400 € festgesetzt.
(2) Der Freistaat Bayern hat gemäß § 15 Abs. 4 der Verbandssatzung
die Hälfte der Verbandsumlage zu tragen, das sind

604.700 €
Der verbleibende Betrag wird gemäß § 15 Abs. 5 der
Verbandssatzung folgendermaßen umgelegt:
Bezirk Niederbayern 241.880 €
Bezirk Oberpfalz 241.880 €
Landkreis Regensburg 72.564 €
Stadt Regensburg 24.188 €
Gemeinde Alteglofsheim 24.188 € 604.700 €
1.209.400 €
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Eine Finanzplanung wird nicht erstellt (Art. 41 Abs. 2 KommZG).
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
 
Tanja Schweiger
Landrätin
Verbandsvorsitzende