Veröffentlichung AllMBl. 2017/12 S. 557 vom 30.11.2017

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): aeb9524fd6edc2705a134e373aadd82492a714f3f1a18c527c009a3d35b82a8a

 

Az. 62-U8680.11-2017/2-1
7912.0-U
7912.0-U
Änderung der Vollzugshinweise zur Anwendung der
Bayerischen Kompensationsverordnung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 30. November 2017,  Az. 62-U8680.11-2017/2-1
 
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 14. Oktober 2015 (AllMBl. S. 443) wird wie folgt geändert:
1.1
Nach Nr. 7 wird folgende Nr. 8 eingefügt:
„8.
Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus (Stand: 21. November 2017).“
1.2
Die bisherigen Nrn. 8 und 9 werden die Nrn. 9 und 10.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor