Veröffentlichung AllMBl. 2017/05 S. 245 vom 25.04.2017

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Az. IB4-1517-8-41
Mitgliedschaft beim
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 25. April 2017, Az. IB4-1517-8-41
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird der Zweckverband zur Wasserversorgung des Bayerisches Vogtlandes mit Wirkung vom 1. Januar 2017 aus der Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband entlassen.
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sind die Jahresrechnungen bis einschließlich Haushaltsjahr 2015, durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Hof sind die Jahresrechnungen beginnend ab dem Haushaltsjahr 2016 zu prüfen.
Günter Schuster
Ministerialdirektor