Veröffentlichung AllMBl. 2017/06 S. 254 vom 30.06.2017

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Aufruf des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
an die Beschäftigten
der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Staatsbauverwaltung
Übernahme von Wahlämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes
Bundestagswahl am 24. September 2017
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Für die Bildung der Wahlvorstände benötigen die Gemeindebehörden eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und -helfer. Erfahrungsgemäß können die politischen Parteien und die Gemeinden die erforderliche Zahl von Mitgliedern der Wahlvorstände aber nicht alleine stellen.
Besonders die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind aufgrund ihrer Stellung und ihrer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Staat aufgerufen, sich für das unsere Demokratie prägende Element der Wahl als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einzusetzen. Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Staatsbauverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und sich für die Übernahme von Wahlehrenämtern bereit erklären würden.
Angehörigen der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Staatsbauverwaltung, die als Wahlhelferinnen oder -helfer bei der Bundestagswahl mitgewirkt haben, kann für die Beanspruchung am Wahlsonntag Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Beschäftigte, die nur zur Stimmenauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren, können einen halben Tag Freizeitausgleich erhalten.
Wie bisher bleiben von diesem Appell allerdings Polizeivollzugsbeamte und Angehörige des IuK-Betriebspersonals der Polizei ausgenommen, da deren Einsatzstärke nicht durch die Übernahme eines Wahlehrenamtes beeinträchtigt werden darf. Übernehmen Beschäftigte aus diesem Bereich gleichwohl freiwillig ein Wahlehrenamt, können sie dafür später keinen Freizeitausgleich erhalten.
Vielen Dank für die Bereitschaft zum staatsbürgerlichen Engagement.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor