Veröffentlichung AllMBl. 2017/06 S. 255 vom 22.05.2017

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Az. IIC1/6-4740.1-1-3
2330-I
2330-I
Änderung der Kommunalinvestitionsförderungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 22. Mai 2017, Az. IIC1/6-4740.1-1-3
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsförderungsrichtlinien – KInvFR) vom 7. Oktober 2015 (AllMBl. S. 496) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
1.2
Nr. 15.4 wird wie folgt geändert:
1.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
1.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
1.3
In Nr. 16 Satz 2 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
1.4
In Nr. 19 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. November 2016 in Kraft.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor